13.03.2023 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Insolvenzantragsverfahren in Eigenverwaltung der NINO Druck

Nino Druck: Insolvenz in Eigenverwaltung soll Sanierung ermöglichen

SZA Schilling, Zutt & Anschütz Partner Marc-Philippe Hornung als vorläufiger Sachwalter im Insolvenzantragsverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der NINO Druck GmbH bestellt


Die NINO Druck GmbH mit Sitz in Neustadt a. d. Weinstraße ist mit rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Premiumdienstleister im Offset- und Digitaldruck sowie in der Erbringung von Pre- und Postpress-Leistungen tätig. Die Geschäftsleitung der NINO Druck GmbH hat wegen drohender Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Einleitung eines Eigenverwaltungsverfahrens gestellt. Die Sanierung erfolgt unter Leitung von Herrn Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch von der Mannheimer Kanzlei Ernestus als Generalbevollmächtige der NINO Druck GmbH. Als vorläufiger Sachwalter wurde vom zuständigen Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße Herr Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung bestellt. Herr Hornung wird als (vorläufiger) Sachwalter die wirtschaftliche Lage der NINO Druck GmbH prüfen und die Geschäftsführung und den Generalbevollmächtigten bei der bevorstehenden Sanierung überwachen und unterstützen.



SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Schilling, Zutt & Anschütz ist seit mehr als einem Jahrhundert eine der angesehensten deutschen Wirtschaftssozietäten. Mit ihren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in den Büros in Frankfurt, Mannheim, München und Brüssel berät die Sozietät nationale und internationale Mandanten zu komplexen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen.




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