10.03.2023 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

NINO Druck restauriert sich in Eigenverwaltung

Neustadt a.d. Weinstraße: Insolvenz in Eigenverwaltung für NINO Druck

Die Geschäftsleitung der NINO Druck GmbH hat wegen einer künftig erwarteten Liquiditätslücke einen Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung nach § 270 ff. InsO gestellt.


Die Geschäftsleitung der NINO Druck GmbH hat wegen einer künftig erwarteten Liquiditätslücke einen Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung nach § 270 ff. InsO gestellt. Für die Dauer des Verfahrens wurde unser Partner, Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch zum Generalbevollmächtigten der NINO Druck GmbH bestellt. Zum vorläufiger Sachwalter wurde Herr Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung bestellt.

 

Der Geschäftsbetrieb läuft ohne Einschränkungen weiter. In den nächsten Monaten wird ein Sanierungsinsolvenzplan mit dem Ziel der Verfahrensbeendigung erarbeitet. Parallel wird eine Investorenansprache im Rahmen eines strukturierten M&A Prozesses erfolgen. „Da die Geschäftsleistung sich frühzeitig zu diesem Schritt entscheiden hat, bestehen sehr gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Sanierung und einen erfolgreichen und zeitnahen Abschluss des Verfahrens“., so der Generalbevollmächtigte.

 

NINO Druck ist mit 100 Mitarbeitern als Premiumdienstleister im Offset- und Digitaldruck sowie in der Erbringung von Pre- und Postpress-Leistungen tätig. „Das NINO-Team wird alles daran setzen, die langjährigen Kunden- und Lieferantenbeziehungen fortzusetzen und den Sanierungsprozess erfolgreich abzuschließen“, betont Geschäftsführer Stefan Pohl.

 

Die Notwendigkeit zur Sanierung in einem gerichtlichen Eigenverwaltungsverfahren ergab sich bei NINO Druck durch die stark angestiegenen Energie- und Logistikkosten, die aufgrund langfristiger Kundenverträge nicht weitergegeben werden konnten. Durch hohe Frachtkosten musste bei vielen Aufträgen der Ertrag eingebüßt werden. „Hier werden wir die Konditionen neu verhandeln müssen“, erklärt Pohl.

 

Für die bei NINO Druck beschäftigen 100 Mitarbeiter werden die bis Ende Mai durch das Insolvenzausfallgeld gesicherten Ansprüche vorfinanziert. Geschäftsleitung und der Generalbevollmächtige wollen zeitnah Gespräche mit potentiellen Investoren führen. Die Betriebsfortführung ist durch die Eigenverwaltungsplanung sichergestellt.



Über NINO Druck GmbH

NINO Druck ist seit 1988 als Druckdienstleister (damals unter der Firmierung NMW-Werbewerkstatt) tätig. Mit HEIDELBERG Speedmaster XL-106-8P und CD 102-5+L, sowie HP Indigo 12000 bzw. 7900 im Digitaldruck erstellt NINO Druck Druckerzeugnisse von höchster Qualität. NINO beschäftigt 100 Mitarbeiter und ist nach den Standards PSO (Offset), PSD (Digital), FSC und Climatepartner zertifiziert. Die Gesamtleistung von Nino beträgt 11,3 Mio. € (2021).


Über ERNESTUS und den Generalbevollmächtigen

Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch ist seit über 20 Jahren als Sanierungsberater und als Insolvenz- und Sachwalter tätig. Er war bereits als Insolvenzverwalter und Sachwalter in mehr als einem Dutzend Verfahren aus der Druckbranche tätig und ist gesuchter Berater und Verwalter mit hoher Restrukturierungkompetenz. Die Kanzlei ERNESTUS hat sich auf die Übernahme von Sanierungsmandaten von Unternehmen in Krisensituationen und die Insolvenz- und Sachwaltung spezialisiert.


Über den Sachwalter und SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rechtsanwalt Marc-Phillipe Hornung ist seit über 20 Jahren als Insolvenz- und Sachwalter tätig und wird von zahlreichen Insolvenzgerichten bestellt.

Schilling, Zutt & Anschütz ist seit beinahe einem Jahrhundert eine der angesehensten deutschen Wirtschaftssozietäten. Mit rund 100 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Büros in Frankfurt, Mannheim, München und Brüssel berät die Sozietät nationale und internationale Mandanten zu komplexen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen.


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