08.11.2013 - Kategorie "Insolvenzgeschehen allgemein"

Insolvenzen vermeiden durch Harmonisierung der nationalen Vorschriften

Insolvenzen vermeiden durch Harmonisierung der nationalen Vorschriften

Der Berufsverband der Restrukturierungsexperten - TMA Deutschland - nimmt Stellung zu den Bemühungen der EU-Kommission zur Harmonisierung der nationalen Gesetzgebung.


Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise führte europaweit zu einer erheblichen Anzahl an Insolvenzen. Laut einer aktuellen Studie der Creditreform ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Westeuropa im Jahr 2012 um 2,6 Prozent und im Osten Europas um 13,6 Prozent gestiegen. Besondere Probleme stellen sich bei multinationale Unternehmen, die in mehreren Ländern operieren und daher mehreren unterschiedlichen Insolvenzordnungen unterworfen sind. Dies kann zu dem unerwünschten Resultat führen, dass beispielsweise im einen Land direkt Insolvenz angemeldet werden muss, während in dem anderen Land Restrukturierungsmaßnahmen eingeleitet werden könnten. 


Dieses Ungleichgewicht führt zu einer höheren Anzahl an Insolvenzen als nötig, erklärt Dr. Frank Nikolaus, Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft für Restrukturierung - TMA Deutschland e. V. - dem größten Berufsverband der Restrukturierungsexperten in Deutschland. Der Verband setzt sich für eine EU-Harmonisierung mit einheitlichen Rahmenbedingungen und Regeln ein, um Unternehmens-Know-how, Industrieinfrastruktur, Lieferanten- und Kundenbeziehungen zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern. Der Berufsverband fordert daher die EU-Politik in der aktuellen Stellungnahme zur Umfrage der EU-Kommission auf, folgende Kriterien zu erfüllen:


1. Die Kerninsolvenzgründe - wie drohende oder de facto Liquiditätsinsolvenz und Bilanzinsolvenz - sollten in allen Staaten harmonisiert werden.

2. Harmonisierung des Chance/Risiko-Verhältnisses zwischen Aktionären und Managern mit dem Ziel, die Berechenbarkeit für Aktionäre und Kreditoren/Lieferanten zu erhöhen.

3. Einheitliche Kriterien für die Wahl, die Rolle und Befugnisse der Insolvenzverwalter sowie deren Kontrolle.

4. Vereinheitlichung von Sanierungsverfahren und Verfahren zur Mehrheitsabstimmung über den Restrukturierungsplan.

 

Somit könnten zukünftige Insolvenzen zum Teil vermieden werden, da durch mehr Transparenz und Verfahrenssicherheit beispielsweise Kapitalmarkteilnehmer notwendiges Vertrauen aufbringen und das Kapital auch in schwierigen Zeiten zur Verfügung gestellt wird. 


Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl