08.11.2013 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Henning Schmiedetechnik: Gericht bestätigt Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung

Henning Schmiedetechnik: Insolvenz in Eigenverwaltung

Das Amtsgericht Tübingen hat am 1. November das Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung der Henning Schmiedetechnik GmbH eröffnet.


Einen entsprechenden Antrag hatte das Unternehmen Ende August gestellt und hatte ihn – zunächst als vorläufiges Verfahren – bewilligt bekommen. Das Verfahren möchte Henning Schmiedetechnik dazu nutzen, sich von finanziellen Altlasten zu trennen, die unter anderem durch die Insolvenz einer Schwestergesellschaft sowie eines Umsatzeinbruchs in einem Teilmarkt im vergangenen Geschäftsjahr entstanden waren.

 

Im Rahmen der Sanierungsbemühungen war es unumgänglich, auch der Belegschaft weitere Einschnitte abzuverlangen. 21 Mitarbeiter mussten Ende Oktober freigestellt werden, die verbleibenden rund 50 Beschäftigten haben, unterstützt von der örtlichen IG Metall, einen Sanierungstarifvertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen, mit dem sie auf einen Teil des Weihnachtsgeldes verzichten und einer Anhebung ihrer Arbeitszeit auf 36 Stunden pro Woche zustimmen. „Es ist bedauerlich, dass wir diese Schritte gehen müssen“, sagte geschäftsführender Gesellschafter Volker W. Rose. „Sie sind jedoch zwingend notwendig, um das Unternehmen attraktiv für die Gespräche mit Investoren zu machen.“

 

Die Entscheidung des Gerichts, das Verfahren in Eigenverwaltung zu eröffnen, zeigt laut Rose, dass die Beteiligten weiterhin unverändert auf einen positiven Abschluss der Gespräche mit potentiellen Investoren hinarbeiten. Auch die Gläubiger sowie Sachwalter Holger Leichtle von Schultze & Braun stünden hinter den Sanierungsbemühungen.

 

Sanierungsberater Jochen Sedlitz betont jedoch, dass eine Sanierung alleine aus eigener Kraft nicht möglich ist. „Ohne einen Investor von außen wird es nicht gelingen“, so Sedlitz. Die Gespräche mit mehreren Interessierten seien bereits angestoßen, befinden sich aber noch in einem frühen Stadium.

  


Bild: © kavitha

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