31.01.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Insolvenzverfahren der Bäckerei Pieprz eröffnet

Insolvenzverfahren der Bäckerei Pieprz GmbH & Co. KG eröffnet

Das Insolvenzverfahren der Bäckerei Pieprz GmbH & Co. KG wird am heutigen Tag eröffnet.


„Das Unternehmen wird mit 45 Beschäftigten in der Produktion und im Verkauf fortgeführt“, berichtet Insolvenzverwalter Frank-Rüdiger Scheffler von der Kanzlei Tiefenbacher Insolvenzverwaltung. Zu den bisherigen Sanierungsmaßnahmen gehören unter anderem die Schließung des Fabrikverkaufes am Stammsitz sowie zwei weiterer Filialen. In den anderen sieben Geschäften geht der Verkauf von frischen Lausitzer Backwaren zu den normalen Öffnungszeiten und in der gewohnt guten Qualität weiter.

Bäckereihandwerk kämpft ums Überleben

Die Bäckerei Pieprz musste am 22. Dezember 2016 Insolvenz anmelden. Wie viele andere Bäckereien kämpfte das Unternehmen mit gestiegenen Personalkosten und Dokumentationspflichten durch Einführung des Mindestlohns, denn das  Bäckerhandwerk ist sehr personalintensiv. Gleichzeitig machen den deutschen Betrieben die Backstationen in Supermärkten und Discountern zu schaffen, die die Preise nach unten drücken.

„Der Markt ist hart umkämpft, doch Handwerksbäcker können sich mit neuen Kreationen, gutem Service sowie einer starken Vertriebs- und Markenarbeit behaupten“, so Scheffler. „Bei der Sanierung der Bäckerei Pieprz sind wir auf einem guten Weg. Für einen nachhaltig erfolgreichen Neustart aus der Insolvenz haben wir jedoch noch viele Aufgaben vor uns.“




Profil Tiefenbacher Insolvenzverwaltung

Tiefenbacher Rechtsanwälte betreut mit 45 Rechtsanwälten und über 130 Mitarbeitern bundesweit und international agierende große und mittelständische Unternehmen, Banken, Finanzdienstleister. Im Bereich Insolvenzverwaltung sind 70 Mitarbeiter tätig, die das gesamte Portfolio der Verwalteraufgaben abdecken und bereits 3.000 Verfahren betreut haben. Seit mehr als 25 Jahren strebt die Tiefenbacher Insolvenzverwaltung eine Fortführung von schuldnerischen Unternehmen in der Insolvenz und anschließend eine übertragende Sanierung oder ein Planverfahren an – immer mit den Zielen: bestmögliche Gläubigerbefriedigung sowie Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen.


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