31.01.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Information für Gläubiger der SiC Processing GmbH, Hirschau

Anleihe der insolventen SiC Processing

Information für die Gläubiger der Inhaberschuldverschreibungen bis zu EUR 100.000.000 7,125 % 2011/2016, fällig 01.03.2016 ISIN: DE000A1H3HQ1 / WKN A1H3HQ der SiC Processing GmbH, Hirschau


Sehr geehrte Anleihegläubiger/Innen der SiC Processing GmbH,

 

gerne möchten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen des Insolvenzverfahrens informieren.

 

Wie bereits in der letzten Gläubigerinformationen berichtet, hat der Insolvenzverwalter eine Klage gegen Yingli nach chinesischem Recht wegen Nichteinhaltung der langfristigen Lieferverträge und wegen unnützer Investitionen der Insolvenzschuldnerin im Rahmen der Errichtung der Tochtergesellschaft SBD vor dem Intermediate People's Court of Hebei Province in Shijiazhuang angestrengt.

 

Im Gegenzug hat Yingli Solar vor demselben Gericht Klage auf Zahlung gegen die Insolvenzschuldnerin und die SiC Processing (Baoding) Limited wegen angeblicher Qualitätsmängel eingereicht.

 

Gleichzeitig führt der Insolvenzverwalter intensiv Vergleichsgespräche mit den Klagegegnern, um alle bestehenden Streitigkeiten gütlich beizulegen. Der Insolvenzverwalter hat uns darüber informiert, daß er dabei in den vergangenen Monaten alles unternommen hat, um auf politischer Ebene und medial eine für die Insolvenzmasse positive außergerichtliche Streitbeilegung zu fördern.

Die Rückmeldung vor allem auf politischer Ebene war positiv. Was die Medien betrifft, so erreichten den Insolvenzverwalter zahlreiche Anfragen von Pressevertretern. Es scheint so, daß es mehrere Unternehmen in Deutschland gibt, die ähnliche Probleme in China haben wie der Insolvenzverwalter. Die entscheidende Frage ist hierbei, ob deutsche Investoren in/aus China ihr Geld wieder zurückerhalten können.

 

Der Insolvenzverwalter hat uns nun mitgeteilt, daß der "Higher People's Court of Hebei Province" in Shijizahuang der Argumentation der Insolvenzverwaltung gefolgt ist. Die Gegenklage von Yingli wurde abgewiesen.

 

Wegen der noch bestehenden Einspruchsmöglichkeit besteht allerdings weiterhin Unsicherheit über die Höhe des Schadenersatzes. Der Gemeinsame Vertreter hält Sie über die weiteren Entwickungen in diesem Rechtsstreit und des Insolvenzverfahrens weiterhin auf dem Laufenden.

 


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