01.03.2022 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Insolvenzverfahren NEUERO Farm- und Fördertechnik GmbH

NEUERO Farm- und Fördertechnik: Insolvenz in Eigenverwaltung

Die NEUERO-Farm- und Fördertechnik GmbH will ihren Sanierungsweg durch ein eingeleitetes Eigenverwaltungsverfahren fortsetzen.


Am 23.02.2022 stellte die Geschäftsführung einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht Osnabrück. Das Gericht entsprach dem Antrag und ordnete die vorläufige Eigenverwaltung an.


Das Familienunternehmen besteht seit über hundert Jahren und ist federführend bei Lagersystemen und Silos im Bereich der Getreidelagerung, der Getreidetrocknung, der Fördertechnik sowie der Mahl- und Mischtechnik „Made in Germany“. Das Unternehmen erwirtschaftete im Jahr 2021 einen Umsatz von rund 20 Mio. Euro. Am Hauptsitz in Melle-Buer sind 62 Mitarbeiter beschäftigt.


Die NEUERO geriet durch unterschiedlichste Wirtschaftsfaktoren aktuell in eine finanzielle Schieflage. Zu den wesentlichen Krisenursachen zählen u. a. erheblich gestiegene Einstandspreise für Rohstoffe und Einbauteile, deren Preiserhöhungen nicht vollumfänglich an den Endkunden weitergegeben werden konnten. Kapital- und Liquiditätsbindung durch Vorproduktion einer breiten Produktpalette belasten zusätzlich die Kapitalausstattung.


Mit der vorläufigen Eigenverwaltung strebt die NEUERO eine Sanierung an. Dazu soll im nächsten Schritt von der Unternehmensberatung plenovia GmbH ein Sanierungskonzept erarbeitet und den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt werden, welches die Maßnahmen zur Fortführung des Unternehmens aufzeigt. Zu den geplanten Gegensteuerungsmaßnahmen zählen u. a. eine Konsolidierungsstrategie, die Fokussierung auf ertragreiche Produkte und Projekte sowie die Anpassung der Kosten- und Finanzierungsstruktur.


In rechtlichen Belangen wird die NEUERO von der Kanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte beraten. „Das jetzt angeordnete Eigenverwaltungsverfahren werden wir gemeinsam mit unseren Beratern nutzen, unsere bisherigen Pläne zur Neuausrichtung weiter auszuarbeiten und konsequent umzusetzen“, so der Geschäftsführer Markus Hemmen.


Als vorläufiger Sachwalter wurde Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Stefan Meyer von der Kanzlei PLUTA bestellt. „Ich werde neben den überwachenden Aufgaben insbesondere den Sanierungsweg nach Kräften unterstützen; die ersten Eindrücke stimmen mich zuversichtlich, dass das Ziel des Unternehmenserhalts erreicht werden kann“, so Rechtsanwalt Meyer. Im Verfahren wurde vom Gericht zudem ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt.


Die Belegschaft wurde bereits in einer Mitarbeiterversammlung über das eingeleitete Sanierungsverfahren informiert. Die Zahlung der Löhne und Gehälter ist für drei Monate über eine Insolvenzgeldvorfinanzierung sichergestellt.


„Die NEUERO verdient eine Sanierungschance. Das gerichtliche Sanierungsverfahren bietet dazu die beste Möglichkeit, das Unternehmen wieder wettbewerbsfähig aufzustellen. Dazu werden wir in den nächsten Wochen mit allen wesentlichen Beteiligten weitere Gespräche führen“, erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Alfred Kraus von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp.


Der Geschäftsbetrieb des Traditionsunternehmens läuft uneingeschränkt und in vollem Umfang weiter.

Im Buchalik-Brömmekamp-Team arbeiten neben Dr. Jasper Stahlschmidt, Alfred Kraus, Daniel Trowski und Jürgen Bödiger.

Das Team um den vorläufigen Sachwalter Stefan Meyer besteht aus Dr. Ria Brüninghoff und Frank Schorisch.

 

Juristische Berater:

Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf

 

Betriebswirtschaftliche Berater:

plenovia GmbH, Düsseldorf

 

Vorläufiger Sachwalter:

Rechtsanwalt Stefan Meyer, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Osnabrück

 

Über BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte:

Als Wirtschaftskanzlei mit dem Schwerpunkt Restrukturierung und Sanierung ist die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bundesweit darauf spezialisiert, in einer Krise befindliche mittelständische Unternehmen wieder auf Erfolgskurs zu bringen. In interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Betriebswirten und Ingenieuren bietet BBR ein breites Spektrum an Dienstleistungen für mittelständische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte entwickelt ganzheitliche und nachhaltige Lösungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind, und setzt diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. BBR hat bereits mehr als 200 Unternehmen nach dem sog. Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung − kurz ESUG − erfolgreich beraten.

 

Über plenovia:

Als Beratungsgesellschaft für Restrukturierung und Sanierung erarbeitet plenovia ganzheitliche Lösungen für mittelständische Unternehmen in der Krise. Das Beratungsspektrum umfasst die Handlungsfelder Strategie & Innovation, Operations, Finance, Risikomanagement sowie Präventive Restrukturierung. Die Schwerpunkte der Beratung liegen in der Erstellung von Gutachten und Konzepten im Rahmen von Business Reviews, Strategievalidierungen und Planplausibilisierungen sowie in der vollumfänglichen Unterstützung im Projektmanagement und bei der Umsetzung.

 

Über PLUTA:

Stefan Meyer ist Managing Partner der PLUTA Rechtsanwalts GmbH sowie Niederlassungsleiter diverser Standorte in der Region Westfalen/Ostwestfalen und Niedersachsen (u.a. Münster, Osnabrück, Lübbecke). Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind die Sanierung und Fortführung von Unternehmen in Eigenverwaltungs- und Regelinsolvenzverfahren, er wird dazu regelmäßig von den Gerichten als Sachwalter und Insolvenzverwalter bestellt.

Die Kanzlei ist international mit über 40 eigenen Standorten vertreten und verfügt über 30 Jahre Praxiserfahrung als Spezialist für die Sanierung und Fortführung von Unternehmen – auch in Krisensituationen.

  


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