13.09.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Investor gibt Angebot für AG Bad Neuenahr ab

AG Bad Neuenahr: Insolvenzplan eingereicht

Insolvenzplan bei Gericht eingereicht - Gläubiger können mit hoher Quote rechnen


Nach etwas mehr als zwei Jahren seit dem Einreichen des Insolvenzantrags zeichnet sich für die insolvente AG Bad Neuenahr (AGBN) eine Lösung ab. Ein regionaler Unternehmer hat mit seinen Mitinvestoren gegenüber dem Insolvenzverwalter ein Angebot zur Übernahme aller Immobilien abgegeben. Zu den Vermögenswerten der AGBN, die somit übernommen werden sollen, zählen 25 unbebaute und 23 bebaute Grundstücke sowie 10 Erbbaugrundstücke. Über die Details der Übernahme haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.

Am 12. September 2017 hat Insolvenzverwalter Jens Lieser den Insolvenzplan beim Amtsgericht Bad Neuenahr eingereicht, mit dem die Investoren die AGBN durch einen Kapitalschnitt übernehmen wollen. Der Gläubigerausschuss ist mit der Übernahme der Vermögenswerte durch die Investoren einverstanden. Letztlich werden die bereits geschlossenen Verträge aber erst wirksam, wenn die Gläubigerversammlung dem Insolvenzplan zustimmt und damit der Übernahme endgültig grünes Licht gibt. Das Gericht wird den hierfür vorgesehenen Erörterungs- und Abstimmungstermin voraussichtlich im Oktober anberaumen. „Damit wäre die AG Bad Neuenahr für die Zukunft solide aufgestellt“, sagt Insolvenzverwalter Lieser. „Ich freue mich sehr über diese Lösung, denn es ist uns unter schwierigen Bedingungen gelungen, für das uneinheitliche Immobilienportfolio ideale Partner zu finden, die wirtschaftlich und konzeptionell in der Lage sind, Neues zu entwickeln und den jahrelangen Stillstand bei der AG Bad Neuenahr zu beenden“, so Lieser weiter.


Damit steht das Insolvenzverfahren unmittelbar vor dem Abschluss. Bei dem Verkauf wird bei der AGBN, die in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft geführt wird, das gesamte Grundkapital im Zuge einer Kapitalherabsetzung auf Null gesetzt. Unmittelbar danach findet durch die neuen Investoren eine Kapitalerhöhung mit der Herausgabe neuer Aktien statt, die diese in Gänze übernehmen. Die bisherigen Aktionäre der AGBN erhalten bei der Übernahme keine Erlöse, da zuerst die ungesicherten Gläubiger aus der Masse bedient werden. Dies sieht der Gesetzgeber in der Insolvenzordnung so vor. Als nachrangige Gläubiger haben die Alt-Aktionäre daher keine Zahlungen zu erwarten.

 

Durch die Übernahme der AGBN werden der Masse erhebliche Mittel zufließen, die zu einer hohen Quote für die ungesicherten Gläubiger führen wird. Die durchschnittliche Quote bei Regelinsolvenzverfahren liegt bei deutlich unter fünf Prozent. Es wird aber in dem Fall der AGBN eine garantierte Befriedigungsquote im mittleren zweistelligen Bereich geben, die nach der Bestätigung durch die Gläubigerversammlung noch innerhalb weniger Wochen an die Gläubiger fließen wird. Außerdem wird sich diese garantierte Quote noch durch weitere Massezuflüsse erhöhen, so Lieser. Die genaue Höhe der am Ende des Verfahrens an die Gläubiger fließenden Quote hängt vom Ausgang von Rechtsstreiten und dem Besteuerungsverfahren ab.

 

Da weder Investoren noch sonstige Dritte den so genannten Bademantelgang mit seinen erheblichen baulichen Risiken betreiben wollen, bleibt keine andere Wahl, als den Bademantelgang zurückzubauen. Hierfür müssen vom Insolvenzverwalter erhebliche Rückstellungen gebildet werden. Zudem müssen bei einem Rückbau Rückzahlungen für gewährte Zuschüsse an das Land Rheinland-Pfalz erfolgen. Das Land hatte den Tunnel zwischen dem Thermalbadehaus und den Ahr-Thermen mit etwa 2,3 Mio. Euro subventioniert. Die für den Rückbau sowie für die Rückerstattung an das Land anfallenden Gesamtkosten belasten die Masse erheblich. In Folge dessen können die ursprünglich prognostizierten Befriedigungsquoten für die Gläubiger nicht ganz erreicht werden.


Da die AGBN seit mehr als zehn Jahren über kein strategisches Konzept mehr verfügt und daher jedes Jahr operativ hohe Verluste erwirtschaftet hatte, war eine konsequente Sanierung unumgänglich. Zuvor wurden Verluste über Jahre nur durch den Verkauf von Immobilien ausgeglichen, was letztlich nur die Substanz der AGBN aufgezehrt hat. Die Restrukturierung des Unternehmens musste im Rahmen der Insolvenz durch eine Reduzierung des Geschäftes auf den profitablen Kern der AGBN erfolgen. Daher hat der Insolvenzverwalter alle defizitären Geschäftsbereiche geschlossen oder abgegeben.

 

Heute erwirtschaftet die AGBN wieder schwarze Zahlen. Diese Ergebnisse können nur ein erster Schritt sein, da sie nicht ausreichen, um die anstehenden hohen Zukunftsinvestitionen in die teils historische Bausubstanz sowie aufgrund des jahrelangen Stillstands zu schultern. Hierfür sind strategische Partner notwendig, die über eine solide wirtschaftliche Stärke verfügen, um die Herausforderungen der Zukunft zu finanzieren. Die AGBN hat mit dem Unternehmer aus der Region und seinen Mitinvestoren die richtigen Partner gefunden, die eine hohe Reputation genießen und von vielen Beteiligten in ihren Vorhaben unterstützt werden. 




Über LIESER Rechtsanwälte

LIESER Rechtsanwälte ist eines der bundesweit führenden Büros auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung, Restrukturierung und Sanierung. Vom Hauptsitz in Koblenz und weiteren Standorten u.a. in Mainz, Frankfurt a. Main, Mannheim, Köln und Trier werden Mandate aller Größenordnungen und Branchen betreut. In über 2.000 Unternehmensinsolvenzverfahren hat LIESER Rechtsanwälte die Kompetenz bei der Fortführung und Sanierung von Unternehmen erfolgreich unter Beweis gestellt.


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