16.06.2016 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Karl Groll nutzt Eigenverwaltungsverfahren zur Sanierung

 Karl Groll GmbH & Co. KG: Insolvenz mit dem Ziel Sanierung

Die Karl Groll GmbH & Co. KG will sich durch ein Eigenverwaltungsverfahren sanieren und wieder wettbewerbsfähig aufstellen.


Einem entsprechenden Antrag der Geschäftsführung hat das Amtsgericht Hagen zugestimmt. „Mit der Eigenverwaltung verfolgen wir das Ziel, das Unternehmen fortzuführen und nachhaltig zu sanieren. Deshalb laufen der Geschäftsbetrieb und die Produktion weiter wie bisher“, erklärt Geschäftsführer Dr. Jörg Peddinghaus. Mit dem Verfahren nutzt das Unternehmen die Chance, die der Gesetzgeber mit dem ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) vor vier Jahren geschaffen hat, damit sich Unternehmen in schwierigen Situationen wieder neu aufstellen können. Die Unternehmensleitung bleibt in der Eigenverwaltung weiterhin im Amt und wird die Sanierung selbstständig durchführen.

In dem Verfahren wird Groll vom Beratungsunternehmen Buchalik Brömmekamp begleitet. Die Düsseldorfer Beratung wird Groll in rechtlichen Belangen des Eigenverwaltungsverfahrens begleiten und die betriebswirtschaftliche sowie operative Restrukturierung durchführen. Neben der Erstellung des Sanierungskonzeptes wird die Unternehmensleitung durch den Sanierungsexperten Daniel Meintz ergänzt. „Groll hat enormes Entwicklungspotenzial, deshalb ist die Eigenverwaltung der richtige Weg für das Unternehmen, um die Sanierung im Interesse aller Beteiligten schnell und erfolgreich umzusetzen“, erklärt Sanierungsgeschäftsführer Meintz.


Die Gesenkschmiede betreibt zwei Produktionsstätten in Plettenberg, erwirtschaftete im vergangenen Jahr einen Umsatz von rund 16 Mio. Euro und beschäftigt über 130 Mitarbeiter. Das Unternehmen stellt verschiedenste Schmiedeteile für die Automobilindustrie und den Maschinenbau her. Die Mitarbeiter wurden heute in einer Betriebsversammlung über den Antrag informiert. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind bis auf Weiteres über das Insolvenzgeld abgesichert.


Hintergrund der wirtschaftlichen Schieflage des 1920 gegründeten Unternehmens sind Probleme bei der Umsetzung geplanter Optimierungs- und Veränderungsprozesse. Hinzu kommen überdurchschnittliche Belastungen im Personalbereich, welche z.T. auf einen hohen Krankenstand in einigen Unternehmensbereichen zurückzuführen sind. Das Unternehmen hat sich deshalb zur Sanierung in Eigenverwaltung entschieden. „Nach der Planinsolvenz wird das Unternehmen ertrags- und liquiditätsmäßig wieder gestärkt sein, um weiterhin als interessanter Partner für Kunden und Lieferanten agieren zu können“, blickt Geschäftsführer Peddinghaus zuversichtlich in die Zukunft. Zusammen mit dem Beratungsunternehmen Buchalik Brömmekamp wird das Unternehmen ein Sanierungskonzept erarbeiten und zeitnah umsetzen. Im Mittelpunkt des Konzeptes stehen die Verbesserung der Prozesse in Produktion und Logistik.


Mit der Eigenverwaltung werden die Geschäfte weiterhin unter der Leitung der bisherigen Geschäftsführung geführt. Allerdings steht die Unternehmensleitung unter der Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters. Das Amtsgericht Hagen hat als vorläufigen Sachwalter Dr. Markus Wischemeyer, Partner der Kanzlei White & Case, bestellt. „Ich habe mir vor Ort einen ersten Überblick verschafft. Die Mitarbeiter sind sehr motiviert und die Beteiligten haben ihre Bereitschaft zu einer weiteren Zusammenarbeit signalisiert“, erklärte der vorläufiger Sachwalter Dr. Wischemeyer.

 


Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl