14.03.2024 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Katholisches Marien-Krankenhaus Lübeck

Geburtsklinik in Lübeck meldet Insolvenz an

Fortführung des Geschäftsbetriebes unter der Aufsicht von Herrn Prof. Dr. Klaus Pannen als vorläufigem Insolvenzverwalter


Mit Beschluss des Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht – wurde am 11.03.2024 über das Vermögen der Katholisches Marien-Krankenhaus Lübeck gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Herr Prof. Dr. Klaus Pannen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

 

Die Schuldnerin betrieb mit einer über 135-jährigen Tradition die Geburtsklinik im Marien-Krankenhaus am Standort Parade in Lübeck. Im vergangenen Jahr wurde der Geschäftsbetrieb der gemeinnützigen Gesellschaft in den Betrieb des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) eingegliedert und der historische Kreißsaal des Marien-Krankenhauses geschlossen. Der Großteil der Mitarbeiter/-innen des Marien-Krankenhauses hat schon den Wechsel zum UKSH vollzogen. Aktuell sind noch 72 Mitarbeiter/-innen bei der Katholisches Marien-Krankenhaus Lübeck gGmbH beschäftigt, die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung im neuen Kreißsaal auf dem UKSH-Campus tätig sind.


Nachdem der Erzbischöfliche Stuhl zu Hamburg bereits Anfang 2023 erklärte, die Geburtsklinik nicht weiterführen zu wollen, wurde das UKSH als Investor gefunden. Damit schien eine gute Lösung für den Fortbestand des Traditionshauses gefunden worden zu sein. Der Vertragsabschluss mit dem UKSH scheiterte letztlich jedoch aufgrund der verweigerten Zustimmung des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein.


Der Geschäftsbetrieb des schuldnerischen Unternehmens wird seit Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter Herrn Prof. Dr. Klaus Pannen uneingeschränkt fortgeführt.


Der vorläufige Insolvenzverwalter Prof. Dr. Klaus Pannen: „Ich prüfe derzeit die Möglichkeit der Stabilisierung des Unternehmens. Es geht jetzt vor allem darum, einen für alle Beteiligten befriedigenden Übergang auf das UKSH zu regeln.“


 

Herr Prof. Dr. Pannen ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Namensgeber der überregional tätigen Sozietät PROF. DR. PANNEN RECHTSANWÄLTE. Während seiner mehr als 30jährigen Berufspraxis hat Herr Prof. Dr. Pannen zahlreiche Insolvenzverfahren, Konkurs- und Gesamtvollstreckungsverfahren als Verwalter bearbeitet und zahlreiche Unternehmen im In- und Ausland saniert.

Die Sozietät PROF. DR. PANNEN RECHTSANWÄLTE, mit Hauptstandorten in Hamburg, Frankfurt am Main, Berlin und Elmshorn, gehört zu den in Deutschland führenden Insolvenzverwalterpraxen.


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