27.04.2012 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Keine Restschuldbefreiung bei Insolvenz-Scheinwohnsitz in England

Keine Restschuldbefreiung bei Insolvenz-Scheinwohnsitz in England

Das Landgericht Köln stellte die Unwirksamkeit einer englischen Restschuldbefreiung für deutsche Schulden fest. Das Gericht urteilte, dass von der englischen Restschuldbefreiung erfasste Forderungen in Deutschland durchsetzbar sind, wenn es sich um bei der Wohnsitzverlegung um "Insolvenz-Tourismus" handelt.


Deutsche Insolvenzschuldner ziehen immer öfter nach England, um dort das wesentlich kürzere britische Insolvenzverfahren zu nutzen. Dadurch können sich insolvente Schuldner innerhalb eines J

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