Versagung der Restschuldbefreiung wegen einer Insolvenzstraftat
Die Restschuldbefreiung ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch dann zu versagen, wenn der Schuldner wegen einer Insolvenzstraftat verurteilt worden, die Verurteilung nach dem Eröffnungsantrag jedoch getilgt worden ist.
Der Fall: In einem auf Eigenantrag im jahr 2008 eröffneten Insolvenzverfahren beantragten zwei Gläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung (RSB). Sie bezogen sich auf 2009 rechtskräftigen Strafbe
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