Krisenkommunikation: Was kann, soll und darf der Aufsichtsrat?
Insbesondere in Krisenzeiten erwarten Investoren, Mitarbeiter, Geschäftspartner, Aktionäre, Öffentlichkeit und Medien von den Unternehmen eine Bereitschaft zur Kommunikation – nicht nur vom Vorstand, sondern zunehmend auch vom Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsratsvorsitzende kann sich nicht darauf zurückziehen, dass ihm das Aktienrecht jede Außenkommunikation neben oder anstelle des Vorstands verbiete. Dies ist eines der Kernergebnisse einer neuen, interdisziplinären Studie über die „Rolle des Aufsichtsrats in der Krisenkommunikation“, die die Kanzlei Noerr, Hering Schuppener Consulting und Prof. Dr. Axel v. Werder (Technische Universität Berlin) jetzt gemeinsam vorgelegt haben.
Die Ergebnisse basieren auf persönlichen Gesprächen mit ausgewählten Aufsichtsratsvorsitzenden von insgesamt 15 DAX-, MDAX- und SDAX-Unternehmen. Ergänzend wurden Interviews mit Aufsichtsratsvorsitzenden börsennotierter deutscher Unternehmen ausgewertet, die in den Jahren 2016 und 2017 in deutschen Wirtschaftsmedien erschienen sind.
Dr. Ingo Theusinger, Partner bei Noerr in Düsseldorf, erklärt: „Unsere Grundannahme war, dass die Erwartung an Aufsichtsräte, sich insbesondere in Krisenzeiten öffentlich zu äußern, immer weiter steigt. In Wissenschaft und Praxis wird jedoch die Frage, ob und gegebenenfalls wie der Aufsichtsrat sich in die Kommunikation einbringen darf und sollte, nach wie vor kontrovers diskutiert.“ Im Fokus der Studie standen daher die Fragen, ob Aufsichtsräte gewillt sind, eine stärkere Rolle in der Kommunikation einzunehmen und ob sie sich für diese Aufgabe ausreichend vorbereitet fühlen. Parallel zu dieser Praxisanalyse haben die Experten den relevanten kommunikativen und gegenwärtigen rechtlichen Rahmen aufgearbeitet.
Die Untersuchung zeigte, dass es eine beträchtliche Grauzone zur Kommunikation von Aufsichtsratsmitgliedern gibt, sowohl in Bezug auf die rechtliche Grundlage, als auch auf die Auslegung des Deutschen Corporate Governance Kodex. „Der Aufsichtsratsvorsitzende sollte immer sorgfältig prüfen, ob ein Thema auch in seine Sachkompetenz fällt, bevor er sich dazu äußert“, sagt Dr. Ralph Schilha, Partner bei Noerr in München. Generell gibt es aber gerade in der Krise überwiegend Argumente, die dafürsprechen, dass der Aufsichtsrat die Kompetenz hat, sich zu äußern. Die rechtliche Grundlage für die Kommunikation von Aufsichtsratsvorsitzenden ist dabei keineswegs abschließend geklärt, auch wenn sich die Mehrheit der Befragten mit dem geltenden Rechtsrahmen grundsätzlich wohl fühlt. „Für ein Mehr an Rechtssicherheit empfehlen wir, möglichst klare Regelungen der organinternen Kommunikationskompetenzen zu etablieren, beispielsweise durch eine Kommunikationsordnung im Aufsichtsrat“, so Dr. Schilha.
„Auch die Anforderungen an die persönliche Kommunikationsfähigkeit des Managements und des Aufsichtsrats sind gestiegen“, sagt Dirk von Manikowsky, Partner bei Hering Schuppener in Düsseldorf. „Aufsichtsräte, insbesondere an der Börse gelisteter Unternehmen, sollten sich deshalb mit ihrer Rolle in der Unternehmenskommunikation allgemein und in Krisen aktiv und frühzeitig auseinandersetzen“, so der Kommunikationsexperte.
Die Mehrheit der Aufsichtsräte scheint zudem grundsätzlich zur Kommunikation bereit zu sein, attestiert Prof. Dr. Axel v. Werder von der Technischen Universität Berlin: „Wir müssen zwischen zwei Gruppen unterscheiden. Während die eine Gruppe die eigene Kommunikation auch außerhalb einer Krise sehr zurückhaltend beurteilte, war die Mehrheit der Gesprächspartner diesbezüglich bereits allgemein und entsprechend auch in Krisenfällen aufgeschlossener. Nicht zuletzt wird die Kommunikation des Aufsichtsrats jedoch wesentlich durch die Ausprägung der Krise bestimmt, d.h. insbesondere dadurch, ob es einen Konsens oder einen Dissens mit dem Vorstand gibt.“ Unabdingbar sei dabei für alle Befragten die richtige Vorbereitung. Nicht nur die Gesprächsthemen und die Inhalte der Kommunikation, auch die unternehmensinterne Koordination der Kommunikation in Krisensituationen seien von großer Bedeutung.
Auch wenn es grundsätzlich Aufgabe des Vorstands ist, sich um den Reputationsaufbau des Unternehmens zu kümmern, kann sie allerdings in bestimmten Fällen auch dem Aufsichtsrat und dessen Vorsitzenden obliegen. Versäumt es der Aufsichtsratsvorsitzende, sich auf diese Herausforderung in guten Zeiten sorgfältig vorzubereiten, besteht die Gefahr, dass er in Krisenzeiten bei den Medien nicht über ausreichendes persönliches Vertrauen verfügt. „Die Reputation des Unternehmens wirkt in der Krise wie ein Schutzwall. Strategische Kommunikation trägt gerade in ‚ruhigen Zeiten‘ dazu bei, Reputation aufzubauen – und sie in stürmischen Zeiten zu schützen“, erklärt Dirk von Manikowsky.
Die vollständige Studie kann per E-Mail an matthias.schulte@noerr.com und insights@heringschuppener.com mit dem Stichwort „Aufsichtsrat“ bestellt werden.
Weiterführende Informationen:
Noerr ist Exzellenz und
unternehmerisches Denken. Mit Teams aus starken Persönlichkeiten findet Noerr
Lösungen für komplexe und anspruchsvolle Fragestellungen. Vereint durch
gemeinsame Werte, haben die über 500 Berater immer das gemeinsame Ziel vor
Augen: den Erfolg der Mandanten. Auf den Rat der Kanzlei vertrauen
börsennotierte Konzerne und mittelständische Unternehmen ebenso wie
Finanzinstitute und -investoren. Auch international ist Noerr als eine führende
europäische Kanzlei bestens aufgestellt: mit Büros in elf Ländern und einem
weltweiten Netzwerk an befreundeten Top-Kanzleien. Zudem ist Noerr exklusives
deutsches Mitglied von Lex Mundi, dem global führenden Netzwerk unabhängiger
Kanzleien mit umfangreicher Erfahrung in mehr als 100 Ländern.
Hering
Schuppener Consulting
ist eine der führenden strategischen Kommunikationsberatungen in
Kontinentaleuropa und der klare Marktführer in Deutschland, mit Büros in
Berlin, Düsseldorf und Frankfurt sowie in Brüssel. Hering Schuppener hat sich
auf strategische Kommunikationslösungen für Unternehmen insbesondere in
erfolgskritischen Situationen spezialisiert. Dazu zählen M&A-Transaktionen,
Börsengänge, Restrukturierungsprozesse sowie Veränderungs- und
Krisensituationen. Das Unternehmen betreut seine Kunden darüber hinaus auch auf
kontinuierlicher Basis bei der Stärkung der Reputation und Führung der Marke,
beim Management und Controlling internationaler Kommunikationsaktivitäten, in
Fragen des Corporate Campaignings, im Bereich Corporate Affairs,
CEO-Positionierung, digitale Kommunikation und Transformation sowie bei der
langfristigen Presse- und Investor Relations-Arbeit.
Prof. Dr. Axel v. Werder hat seit 1993 den Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Organisation und Unternehmensführung, an der Technischen Universität Berlin inne. Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln war er Assistent an der RWTH Aachen und an der Universität zu Köln, wo er sich 1993 habilitierte. Axel v. Werder erhielt weitere Rufe an die Universitäten Bayreuth (1993) und Bamberg (1997). Die Forschungsinteressen von Prof. v. Werder liegen vor allem auf den Gebieten General Management und Corporate Governance. Im Mittelpunkt stehen damit Fragen der Leitung und Überwachung von Unternehmen. Prof. v. Werder ist Leiter des Berlin Center of Corporate Governance (BCCG), Mitglied des Vorstands der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e. V. und des Editorial Advisory Board der Zeitschrift Management and Organization Review. Als Gründungsmitglied gehörte Prof. v. Werder von 2001 bis 2016 der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex an.
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.