16.01.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

KTG Energie AG: Abstimmung über den Insolvenzplan

Indikative Angebote weiterer Investoren für insolvente  KTG Energie AG

Abstimmung über den Insolvenzplan für den 3. Februar 2017 anberaumt - - Finanzielles Engagement zweier Planinvestoren ermöglicht Quotenzahlung an die Gläubiger


Das Amtsgericht Neuruppin (Insolvenzgericht) hat den vom Vorstand der KTG Energie AG (Aktie:
ISIN DE000A0HNG53 / Unternehmensanleihe: ISIN DE000A1ML257) eingereichten Insolvenzplan zur Einsichtnahme niedergelegt und den Erörterungs- und Abstimmungstermin für den 3. Februar 2017 im
Anschluss an die bereits terminierte Gläubigerversammlung anberaumt. Den Antrag einiger Gläubiger auf Durchführung einer vorzeitigen Gläubigerversammlung hat das Insolvenzgericht abgelehnt.

Die Einladung und der Insolvenzplan werden allen Gläubigern - sofern sie ihre Forderungen beim gerichtlich bestellten Sachwalter bis zum 24. Januar 2017 anmelden - zugesandt. Zudem kann der Insolvenzplan
nach Registrierung und Erhalt einer persönlichen PIN über www.leonhardt-rattunde.de/index.php/de/insolvenzverwaltung/Glaeubigerinformationen.html abgerufen werden.


Der Insolvenzplan sieht vor, dass zwei Planinvestoren, je eine Tochtergesellschaft des KTG Energie-Mehrheitsaktionärs, der Gustav-Zech- Stiftung, und der Zech-Gruppe, Beiträge in das Vermögen
der Gesellschaft leisten und so die Fortführung der KTG Energie Gruppe ermöglichen. Einer der beiden Investoren hatte bereits im Oktober 2016 ein Massedarlehen in Höhe von insgesamt EUR 24,95 Mio. zur Aufrechterhaltung des operativen Geschäftsbetriebs zur Verfügung gestellt. Bei den nun vorgesehenen Kapitalmaßnahmen verzichtet der Investor auf eine vorrangige Befriedigung des Massedarlehens. Zudem stellen die Investoren im Anschluss an eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals auf EUR 0,00 weitere EUR 4,0 Mio. im Zuge einer
Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss zur Verfügung. Des Weiteren ist ein Formwechsel der KTG Energie AG in die Rechtsform der GmbH vorgesehen.

Das dem Insolvenzplan zugrundeliegende Sanierungskonzept ermöglicht eine Quotenausschüttung an die Gläubiger, die ohne diese Finanzierungsbeiträge nicht möglich wäre. Die unverbindliche Insolvenzquote liegt, basierend auf bestimmten Annahmen, bei derzeit 2,94 Prozent zzgl. einer Beteiligung der Gläubiger an künftigen
Gewinnen des Konzerns über eine sogenannte Besserungsregelung.

Darüber hinaus läuft ein M&A-Prozess, bei dem mehrere interessierte Investoren unverbindliche Angebote unterbreitet haben und derzeit die Abgabe eines verbindlichen Kaufangebots prüfen, welches bis zum 31.
Januar 2017 vorliegen muss. Sollten diese Angebote eine Verbesserung der Quote für die Gläubiger ermöglichen und realisierungsfähig sein, würden sie als Alternativen zum Insolvenzplan geprüft.

Dr. Gerrit Hölzle, Vorstandsmitglied und CIO der KTG Energie AG, sagt: "Das große Interesse von Investorenseite an den Biogasanlagen der KTG Energie ist ermutigend. Wir prüfen alle Sanierungsoptionen für die Gesellschaft, um die bestmögliche Gläubigerbefriedigung zu erreichen und den Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze sicherzustellen."

Das bereits am 9. Dezember 2016 bekanntgemachte Delisting der KTG Energie Aktie und der Unternehmensanleihe wurde beschlossen, um eine Kündigung seitens der Deutsche Börse AG zu vermeiden. Die Aktie ist noch bis zum 20. Januar 2017, die Anleihe bis zum 2. Februar 2017 handelbar.

Dr. Thorsten Bieg, Vorstandsmitglied und CIO der KTG Energie AG, erklärt: "Die Deutsche Börse hatte uns Anfang Dezember 2016 kontaktiert und dem Vorstand eine Kündigung der Börsennotierung nahe gelegt. Eine ansonsten erfolgende Kündigung durch die Deutsche Börse AG hätte zu einem noch schnelleren Wegfall der Handelsmöglichkeit geführt."



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