18.11.2020 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

K&E Treuhand zum gemeinsamen Vertreter der Wirecard-Anleihe bestellt

heute findet die Gläubigerversammlung der insolventen Wirecard statt

Die K&E Treuhand GmbH ("KET") ist zum gemeinsamen Vertreter aller Gläubiger der 500.000.000 Euro Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2024 der Wirecard AG (die "Anleihe") bestellt worden.


Die Bestellung erfolgte im Rahmen der Anleihegläubigerversammlung vom 13. November 2020 durch die Mehrheit der dort vertretenen Anleihegläubiger. KET wurde von Partnern der Kanzlei Kirkland & Ellis International LLP für die Annahme entsprechender Bestellungen gegründet.

 

Anmeldung von Forderungen in der Wirecard AG Insolvenz Als gemeinsamer Vertreter ist KET allein berechtigt, die Rechte der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren der Wirecard AG wahrzunehmen. Insbesondere wird KET die Forderungen aus der Anleihe im Insolvenzverfahren der Wirecard AG zur Insolvenztabelle anmelden. Die Anleihegläubiger müssen ihre Forderungen somit nicht selbst anmelden und können die Anleihe weiterhin handeln, ohne irgendwelche Erklärungen im Insolvenzverfahren einreichen zu müssen.

 

Gläubigerversammlung

KET nimmt am 18. November 2020 an der Gläubigerversammlung im Namen aller Anleihegläubiger teil. Einzelne Anleihegläubiger haben ein Recht zur Teilnahme, aber kein Stimmrecht. Das Teilnahmerecht kann nur durch physische Präsenz ausgeübt werden, das heißt es wird keine Online-Übertragung oder telefonische Einwahlmöglichkeit geben. Die Versammlung wird ausschließlich in deutscher Sprache abgehalten und auf 350 Teilnehmer begrenzt sein. In der Versammlung wird der Insolvenzverwalter über den Stand des Insolvenzverfahrens berichten und die Gläubiger werden über verschiedene Tagesordnungspunkte gemäß der Einladung des Insolvenzgerichts vom 25. August 2020 abstimmen.

Ein Tagesordnungspunkt betrifft die Bestellung eines Gläubigerausschusses. Dem vorläufigen Gläubigerausschuss gehören aktuell Trinity Investments DAC, ING Bank AG, Herr Rechtsanwalt Marvin Kewe von Tilp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sowie eine Vertreterin der Arbeitnehmer an. KET plant, eine Bestellung in den Gläubigerausschuss zu beantragen und ggf. anzunehmen.

 

Über den Verlauf der Versammlung wird KET in geeigneter Weise Auskunft erteilen.

 

Garantieforderungen

Die Rechtslage hinsichtlich der Ansprüche der Anleihegläubiger aus der Garantie ist unklar. Einen Beschlussvorschlag, der eine ausdrückliche Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters zur Anmeldung der Forderungen gegen die Garantinnen enthalten hätte, hat das Insolvenzgericht zurückgewiesen. Vorerst empfiehlt die KET jedem Anleihegläubiger, seine Garantieforderungen selbst zur Tabelle anzumelden.

 

Prüfungstermin

Der Prüfungstermin ist für Donnerstag, 10. Dezember 2020 terminiert.

KET wird den Termin im Namen aller Anleihegläubiger wahrnehmen und prüfen, ob sie einzelne angemeldete Forderungen anderer Gläubiger bestreitet.

 

Zugang zu Informationen

Als gemeinsamer Vertreter aller Anleihegläubiger hat nunmehr allein KET Informationsrechte gegenüber der Wirecard AG und dem Insolvenzverwalter. Sie dient fortan als Informations-Intermediär zwischen dem Schuldner/Insolvenzverwalter und den Anleihegläubigern.

Um ihren Auskunftspflichten gegenüber den Anleihegläubigern gerecht zu werden, aber auch die Kosten auf ein vernünftiges Maß zu begrenzen, wird KET angemessene Informationskanäle einrichten, voraussichtlich in Gestalt eines Online-Portals.

 

Weil jeweils nur gegenwärtige Inhaber der Anleihe ein Auskunftsrecht besitzen, werden die Anleihegläubiger aufgefordert werden, sich zu registrieren und Nachweise ihres Anleihebestands beizubringen. wirecard@ketreuhand.com

 

 

KET wird des weiteren eine Zahlstelle engagieren, die die Abwicklung von Verteilungen im Insolvenzverfahren über das Clearing System übernehmen wird.

 


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