Laurèl GmbH - Absage der Gläubigerversammlung mangels Beschlussfähigkeit
Die One Square Advisory Services GmbH gibt in ihrer Funktion als Versammlungsleiter der für den 15. Mai 2017 einberufenen zweiten Gläubigerversammlung für die von der Laurèl GmbH emittierten Schuldverschreibungen 2012/2017 (Laurèl Anleihe) bekannt.
Die One Square Advisory Services GmbH gibt in ihrer Funktion als Versammlungsleiter der für den 15. Mai 2017 einberufenen zweiten Gläubigerversammlung für die von der Laurèl GmbH emittierten Schuldverschreibungen 2012/2017 (ISIN: DE000A1RE5T8 / WKN: A1RE5T) (Laurèl Anleihe) bekannt, dass das nach § 15 Abs. 3 S. 2 2. HS SchVG für eine Beschlussfähigkeit erforderliche Quorum in Höhe von 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht wurde. Die für den 15. Mai 2017 anberaumte zweite Versammlung der Gläubiger der Laurèl Anleihe wird nach Rücksprache mit der Emittentin mangels Beschlussfähigkeit abgesagt.
Die One Square Advisory Services GmbH wird die Rechte der Anleihegläubiger in ihrer Funktion als gemeinsamer Vertreter der Laurèl Anleihe nach § 19 Abs. 3 SchVG auf der vom Insolvenzgericht für den 16. Mai 2017 vor dem Amtsgericht München anberaumten Gläubigerversammlung wahrnehmen und im Nachgang entsprechend
informieren.
Gerne steht die One Square Advisory Services GmbH jederzeit für Fragen zur Verfügung und unterstützt alle Anleihegläubiger darüber hinaus im Laufe des weiteren Prozesses.
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