Laurèl: Anleihegläubigerversammlung nicht beschlussfähig
Die Laurèl GmbH gibt bekannt, dass nach aktuellem Stand (21. April 2017 , 15 Uhr) ,kurz vor Ablauf der Anmeldefrist am Samstag, 22. April 2017 um 24:00 Uhr (MESZ),insgesamt 37 % der ausstehenden Schuldverschreibungen 2012/2017 für die Anleihegläubigerversammlung am 25. April 2017 angemeldet sind.
Nach dem Schuldverschreibungsgesetz liegt das gesetzlich vorgegebene Quorum für die Beschlussfähigkeit der Anleihegläubigerversammlung am 25. April 2017 bei 50 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen. Die Anleihegläubigerversammlung am 25. April 2017 wird daher voraussichtlich nicht beschlussfähig sein. Für diesen Fall wird auf der Versammlung lediglich die Beschlussunfähigkeit festgestellt.
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