01.09.2015 - Kategorie "Sanierung"

Laurèl GmbH Anleihe: Erste Gläubigerversammlung beschlussunfähig

Laurèl: Geschäftsführung sieht bei Scheitern der zweiten Gläubigerversammlung Insolvenzgefahr

One Square Advisory Services GmbH: Erste Gläubigerversammlung erreicht nur 19,5% Präsenz und ist damit beschlussunfähig.


Zur Anleihegläubigerversammlung betreffend die EUR 20.000.000,00 7,125 %-Inhaberschuldverschreibungen der LaurèlGmbH ("Emittentin" oder "Gesellschaft"), ISIN DE000A1R1A18 / WKN A1R1A1 (die "Anleihe"), am 31. August 2015 in Aschheim waren insgesamt 19,5% des ausstehenden Kapitals anwesend. Da für eine beschlussfähige Gläubigerversammlung eine Anwesenheit von mindestens 50% des ausstehenden Kapitals notwendig ist, konnten keine Beschlüsse gefasst werden. Angabe gemäß will die Gesellschaft kurzfristig zu einer neuen Gläubigerversammlung bis spätestens Ende Oktober einladen.

Nach Beendigung der offiziellen Gläubigerversammlung hat der Geschäftsführer der Laurel GmbH, Herr Dirk Reichert, den Anwesenden in einer Präsentation kurz die Gründe der Krise und die Notwendigkeit der Anleiherestrukturierung dargestellt. Dabei wurde im Wesentlichen auf die Russlandkrise als Auslöser für die Krise hingewiesen. Eine Rückzahlung der Anleihe im November 2017 ist nach aktuellem Stand nicht wahrscheinlich. Darüber hinaus erwartet die Gesellschaft einen aus dem operativen Geschäft nicht gedeckten Liquiditätsbedarf im Sommer 2016. Aus diesen Gründen kommt das IDW S6 Gutachten der HANSE Management Consulting GmbH zu dem Ergebnis, dass eine positive Fortführungsprognose nur mit der Umsetzung des vorgelegten Anleiherestrukturierungskonzeptes, im speziellen mit der Laufzeitverlängerung und dem Zinsverzicht, bestätigt werden kann. Das IDW S6 Gutachten selbst wurde den anwesenden Anleihegläubigern nicht zur Einsicht vorgelegt.

Sollte die Anleiherestrukturierung nicht gelingen, würde dies bedeuten, dass die Gesellschaft keine positive Fortführungsprognose erhält. Ohne positive Fortführungsprognose wiederum droht der Gesellschaft die Insolvenz. Auch für diesen Fall wurde den anwesenden Anleihegläubigern kein Insolvenzwertgutachten oder ähnliches vorgelegt.

Vor diesem Hintergrund wird die One Square Advisory Services ein eigenes Restrukturierungskonzept mit Wertaufholung, nachhaltiger Besicherung und Zugriff auf die Geschäftsanteile vorlegen. Dazu hat die One Square Advisory Servicesdie Geschäftsführung erneut aufgefordert, die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Auch wenn die Anleihegläubigerversammlung nicht beschlussfähig war, hat sich gezeigt, dass die One Square Advisory Services schon heute die Mehrheit der Anleihegläubiger vertritt. Die One Square Advisory Services wird auch weiterhin die Interessen aller Anleihegläubigervertreten und bittet die Anleihegläubiger um weitere Unterstützung.


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