Letzter Investor der Küpper Metallverarbeitung Heiligenhaus abgesprungen
Investoren bei zu hohen laufenden Verlusten und zu geringen Umsätzen nicht bereit Risiko einzugehen - Werksstilllegung unumgänglich - Rund 200 Mitarbeiter verlieren ihren Arbeitsplatz
Der insolvente Automobilzulieferer Küpper Metallverarbeitung Heiligenhaus GmbH steht vor dem Aus. Das bestätigt Insolvenzverwalter Dr. Jens Schmidt von der Kanzlei Runkel Schneider Weber mit Sitz in Wuppertal. Nachdem auch der letzte potentielle Investor sein Interesse zurückgezogen hatte, ist ein weiterer Erhalt des Unternehmens und die langfristige Fortführung des Geschäftsbetriebs nicht mehr möglich. Zuvor hatten auch weitere Interessenten abgesagt, denen das Risiko einer Übernahme zu groß erschien. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben unter hohem Einsatz für das Überleben ihres Betriebes bis zuletzt gekämpft und nie aufgegeben. An der Belegschaft lag es nicht. Sie haben in einer außerordentlich schwierigen Phase über viele Monate Großes geleistet und dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken“, sagt Insolvenzverwalter Schmidt.
Keine
Aussicht auf Fortführungslösung
„Ich habe alles versucht, um gemeinsam mit den Kunden und den Interessenten
eine tragfähige Zukunftslösung für Küpper Heiligenhaus zu finden. Aber
letztlich sind alle Interessenten abgesprungen, weil ihnen das Risiko zu hoher
laufender Verluste bei zu geringen Umsätzen zu hoch erschien“, bedauert
Rechtsanwalt Schmidt. Das Risiko laufender Verluste bliebe auch dann weiter
bestehen, wenn ein Investor durch eine übertragende Sanierung keine Altschulden
übernehmen würde. Die hohen laufenden monatlichen Verluste von rund einer
dreiviertel Million Euro könnten allenfalls durch eine deutliche
Auftragserweiterung kompensiert werden. Solche erforderlichen
Auftragssteigerungen seien jedoch in einem extrem kompetitiven und schwierigen
Marktumfeld und bei der derzeitigen Diskussion über die Dieselabgasemissionen
nicht realistisch, fasst Sanierungsexperte Schmidt zusammen.
Schwieriges
Marktumfeld
Hinzu kommt,
dass Auftraggeber in einem schwächelnden Markt selbst Probleme haben und sich
daher mit Aufträgen zurückhalten. Andere Auftraggeber hingegen, wie etwa das
Schwesterunternehmen Küpper Metallverarbeitung Velbert, mussten inzwischen
selbst Insolvenz anmelden. Der größte Kunde von Küpper Heiligenhaus hatte sich
in der Vergangenheit stets zu dem Unternehmen bekannt und ihm die Treue
gehalten. Die Auftragsvolumina hatten aber nicht gereicht, um die monatlichen
Verluste zu kompensieren. Ohne das Engagement dieses Großkunden hätte Küpper
Heiligenhaus vermutlich auch die erste Insolvenz in 2017 nicht überlebt. Eine
Rettung des Unternehmens ist nunmehr nicht mehr möglich.
Einstellung
des Geschäftsbetriebs
Da kein Interessent bereit war, sich bei
Küpper Heilgenhaus zu engagieren, ist der Insolvenzverwalter gezwungen, den
Geschäftsbetrieb kurzfristig einzustellen und die Betriebsstilllegung zum
30.06.2019 einzuleiten. Hierzu hat der Insolvenzverwalter aufgrund der
Insolvenzordnung keine Alternative, da er im Interesse der Gläubiger die
Insolvenzmasse schonen muss. Da eine Verlustübernahme durch die Kunden nur bis
zum 30.06.2019 besteht und eine Verlängerung vom Investoreneinstieg abhängig
gemacht wird, droht Ende Juni die Schließung des Traditionsbetriebs. Derzeit
finden Gespräche zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Betriebsrat über einen
Interessenausgleich und einen Sozialplan zu der beabsichtigten
Betriebsstilllegung zum 30.06.2019 statt.
Über Küpper Metallverarbeitung Heiligenhaus GmbH
Der in 1921 gegründete Automobilzulieferer Küpper Metallverarbeitung Heiligenhaus GmbH gehört zu den führenden Herstellern von Abgaskrümmern und Turboladermodulen für den Verbrennungsmotor. Inzwischen sind bereits über 60 Millionen Stück erstellt und weltweit verkauft worden. Als Partner der Automobilindustrie entwickelt, konstruiert und stellt das Traditionsunternehmen seine Bauteile aus Eisenguss in der eigenen Gießerei am Sitz des Unternehmens in Heiligenhaus her. Für den Automobilzulieferer mit beinahe hundertjähriger Geschichte arbeiten rund 200 Mitarbeiter.
Über Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt | Runkel Schneider Weber Rechtsanwälte
Dr. Jens M. Schmidt,
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und
Gesellschaftsrecht und Mediator, ist Partner der Sozietät Runkel Schneider
Weber (RSW Rechtsanwälte). Die Wuppertaler Kanzlei besteht seit über 80 Jahren
und ist schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Sanierungs- und Insolvenzberatung
tätig. Neben dem Hauptsitz in Wuppertal ist RWS Rechtsanwälte auch mit Büros in
Düsseldorf, Köln, Bonn, Remscheid, Solingen und Herne vertreten.
Rechtsanwalt Dr. Schmidt wird von den Gerichten regelmäßig als
Insolvenzverwalter bestellt. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen - neben
der Insolvenzverwaltung - auch die Sanierungsberatung und Vertretung von
Unternehmen und Organen in der Krise und Restrukturierung. Darüber hinaus ist er
Beiratsmitglied des VID, referiert regelmäßig zu Themen des Insolvenz- und
Gesellschaftsrechts und ist Autor verschiedener Publikationen.
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