21.04.2020 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

MAREDO wechselt ins Regelinsolvenzverfahren

Maredo: Regelinsolvenzverfahren beantragt

Nikolaos Antoniadis zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt - Mitarbeiter der Restaurants erhalten Kurzarbeitergeld


Die Maredo Gaststätten GmbH & Co. Betriebs KG (‚MAREDO‘) befindet sich in einem vorläufigen Regelinsolvenzverfahren, nachdem die Geschäftsführung den Antrag auf Eigenverwaltung zurückgezogen hatte. Das Amtsgericht Düsseldorf ist dem entsprechenden Antrag vom 15. April 2020 gefolgt und hat den vorläufigen Sachwalter Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis am gleichen Tag zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

 

Erhalt der Restaurant-Kette mit neuem Investor 

Der Geschäftsführer Klaus Farrenkopf, das Managementteam und der erfahrene Sanierungsexperte Antoniadis streben nun gemeinsam unter Hochdruck den Erhalt der bekannten Steakhouse-Kette mit seinen rund 1.000 Mitarbeitern in Deutschland und Österreich an. Hierbei soll das operative Sanierungskonzept, welches von Farrenkopf und seinem Team initiiert wird, gemeinsam mit der Insolvenzverwaltung umgesetzt werden. „Die Corona-Pandemie versetzt uns alle in eine außer-gewöhnlich schwierige Lage und verlangt insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern viel ab. Die Insolvenzverwaltung wird gemeinsam mit dem Management sich für eine Zukunftssicherung von MAREDO an der Seite eines neuen Investors und dem bestmöglichen Erhalt der Arbeitsplätze einsetzen“, sagt Antoniadis. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit dem MAREDO-Management unverzüglich die intensive Suche nach einem neuen Investor gestartet. Ziel ist es, den Investoren-prozess so schnell wie möglich zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.

 

Kurzarbeitergeld für Mitarbeiter

Der vorläufige Insolvenzverwalter stellt gegenüber einer anderslautenden Information in der Pressemeldung des Unternehmens vom 15. April 2020 klar: Die rund 900 Beschäftigten in den deutschen MAREDO-Restaurants erhalten seit Anfang März 2020 aufgrund der behördlichen Schließungen der Restaurants im Zuge der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit. Die Behörde hatte das Kurzarbeitergeld umgehend nach Antragstellung für einen Zeitraum bis längstens Juli 2020 bewilligt, da alle Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld gegeben sind.

Die Mitarbeiter in der Verwaltung in Düsseldorf hingegen erhalten seit März 2020 Insolvenzgeld, da sie bereits jetzt in Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter mit Hochdruck daran arbeiten, die Fortführung der Restaurantkette und den Verkaufsprozess zu ermöglichen.

 

Antrag auf Insolvenzgeld für Restaurant-Mitarbeiter zurückgezogen 

Den hilfsweise zusätzlich gestellten Antrag auf Insolvenzgeld für alle Mitarbeiter hat Geschäftsführer Farrenkopf mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters inzwischen zurückgezogen. Der Grund: Das Insolvenzgeld würde nur für die Dauer von drei Monaten - in diesem Fall März, April und Mai - bezahlt. Wenn das Insolvenzgeld dann voraussichtlich Ende Mai ausgelaufen wäre, müssten die Löhne und Gehälter anschließend von MAREDO selbst bezahlt werden. Hier sei aber schon jetzt absehbar, dass dies nicht möglich sein werde. Dies hätte zur Folge, dass wir die Restaurants nicht wieder öffnen könnten, so Antoniadis. Das Kurzarbeitergeld hingegen verschafft der Geschäftsführung und dem vorläufigen Insolvenzverwalter deutlich mehr Zeit für den Erhalt und die Fortführung von MAREDO, da es vom 01. März bis längstens 31. Juli 2020 gewährt wird. Das ist ein erheblicher Vorteil des Kurzarbeitergeldes gegenüber dem Insolvenzgeld. Das Kurzarbeitergeld wird bis zu dem Moment gezahlt, ab dem die Restaurants wieder öffnen.

 

Kurzarbeitergeld schafft Perspektive

„Wir wissen, dass die Beschäftigten durch das Kurzarbeitergeld gegenüber dem Insolvenzausfallgeld weniger ausgezahlt bekommen. Aber wenn wir das Unternehmen und die Arbeitsplätze auf Dauer erhalten wollen, haben wir keine Alternative. Daher handeln wir aus Verantwortung und im Interesse des Unternehmens sowie der Mitarbeiter, für deren Verständnis wir uns ausdrücklich bedanken“, betonen Klaus Farrenkopf und Nikolaos Antoniadis.

 

Die mögliche Kombination zwischen dem zuerst beantragten Kurzarbeitergeld und einem später und zeitlich versetzt beantragten Insolvenzgeld erhöhen die Chancen einer Rettung von MAREDO. Sobald die Behörden die Wiedereröffnung der Restaurants erlauben, werden die Beschäftigten in den Restaurants ihre Arbeit wiederaufnehmen können. Und sollte das Insolvenzverfahren zu diesem Zeitpunkt noch nicht eröffnet worden sein, erhalten die Beschäftigten in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit anschließend eine Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes.


Gespräche mit Vermietern

Eine wesentliche Rolle bei dem Erhalt der Steakhouse-Kette fällt den Vermietern an den 35 Standorten in Deutschland sowie den beiden Restaurants in Wien und Salzburg zu. Mit den Vermietern stehen die Geschäftsführung und der vorläufige Insolvenzverwalter im engen und konstruktiven Austausch, um gemeinsam Lösungen aus der Krise zu finden. Einige Vermieter hätten bereits signalisiert, MAREDO bei dem Sanierungsvorhaben zu unterstützen und als Mieter dauerhaft erhalten zu wollen, sagt Rechtsanwalt Antoniadis. Unser ausdrücklicher Dank gelte in dieser schwierigen Situation auch den Vermietern.

 

 

Über MAREDO

MAREDO, 1973 von Manfred Holl, Karl-Heinz Reinheimer und Udo Schlote gegründet, ist eine etablierte Steakhouse-Kette mit 35 Restaurants in Deutschland sowie je einem Restaurant in Salzburg und Wien. Zuletzt erwirtschaftete das Unternehmen einen Jahresumsatz von rund 50 Millionen Euro. Ende Februar 2017 übernahm Perusa-Fonds die MAREDO-Gruppe. Die Steakhaus-Kette hat erfolgreich diverse Investitionen und Anstrengungen unternommen, um die Zukunft des Unternehmens und der Restaurants weiterzuentwickeln. Zuletzt verbuchte die Gruppe stabile Umsatzzahlen und das aktuelle gastronomische Konzept „Qualität, Service, Preis-Leistung“ hatte sich bewährt. MAREDO beschäftigt aktuell insgesamt knapp 950 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland und 54 in Salzburg und Wien.

 

 

Über Antoniadis & Ure

Antoniadis & Ure ist eine ausschließlich auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung und Sachwaltung sowie der Steuerberatung tätige Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern mit Standorten in Düsseldorf, Duisburg, Mönchengladbach, Jena, Recklinghausen, Wuppertal und Prag sowie nunmehr auch in Köln, Düren und Aachen. Die Kombination von rechtlichem, betriebswirtschaftlichem und steuerlichem Fachwissen mit unternehmerischer Kompetenz ermöglicht es den Insolvenzverwaltern von Antoniadis & Ure Zusammenhänge zu überblicken und kreative unternehmerische Lösungen zu entwickeln. Dabei ist Antoniadis & Ure sowohl national als auch international tätig.


Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl