Mehr Entschädigung für Phoenix-Gläubiger nach BGH-Urteil
Die etwa 30 000 Gläubiger der Frankfurter Pleitefirma Phoenix-Kapitaldienst können mit höheren Entschädigungen rechnen.
Die Provisionsansprüche des Wertpapierhändlers dürften nicht gegengerechnet werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) gestern in Karlsruhe (Az.: XI ZR 67/11). Heißt: Es muss bei der B
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