Phoenix- Insolvenz: Prüfer im Auftrag der Bankenaufsicht haften nicht.
Der BGH bestätigte jetzt ein Urteil des OLG Stuttgart dem zufolge die Wirtschaftsprüfer der betrügerischen Pleitefirma Phoenix Kapitaldienst trotz möglicherweise unzureichender Kontrolle juristisch nicht haftbar gemacht werden können.
Geklagt hatte die staatliche Entschädigungseinrichtung der Wertpapier-handelsunternehmen (EdW). Das Karlsruher Gericht wies eine Regressklage des Entschädigungsfonds gegen die Wirtschaftsprüfungsgesel
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