07.03.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Mit außergerichtlichen Einigungen gegen private Überschuldung

Verbraucherinsolvenz: Aktuell arbeitet die Kommission zudem an einer Gesetzesinitiative zur Stärkung des Schuldenbereinigungsplanverfahrens

Stephan-Kommission präsentiert Lösungsvorschläge auf neuer Webseite


Trotz guter Konjunktur gab es letztes Jahr wieder fast 80.000 Verbraucherinsolvenzverfahren. Die Stephan-Kommission engagiert sich dafür, diese Zahl zu reduzieren. Ihre Lösungsvorschläge präsentiert sie ab sofort auf einer neuen Webseite.


In der Stephan-Kommission sitzen Vertreter von Schuldnerberatungen und Gläubigern – sowohl aus der Privatwirtschaft als auch von der öffentlichen Hand – gemeinsam an einem Tisch. Normalerweise verfolgen sie unterschiedliche Interessen. Doch in der Kommission sind sie sich einig: Der beste Weg, um das Problem der zu vielen Verbraucherinsolvenzen zu lösen, liegt in der Stärkung außergerichtlicher Schuldenregulierungen. Im gemeinsamen Dialog erarbeiten sie dazu konkrete Vorschläge.


Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) gehört zu den Gründungsmitgliedern der Kommission.


Nach Überzeugung aller Kommissionsmitglieder liegen außergerichtliche Schuldenbereinigungen im Interesse beider Seiten. Bürokratische Kosten, die bei einem gerichtlichen Insolvenzverfahren unweigerlich entstehen, lassen sich so einsparen. Die dadurch freiwerdenden Gelder können dann zum Beispiel für Vergleichslösungen eingesetzt werden. Ohnehin befürchten viele Schuldner, durch ein gerichtliches Insolvenzverfahren stigmatisiert zu werden und in einer Situation der wirtschaftlichen Starre verharren zu müssen. Daher versuchen viele Betroffene, ein gerichtliches Verfahren unbedingt zu vermeiden.


In der Regel sind außergerichtliche Lösungen auch erheblich schneller umgesetzt und beendet als ein gerichtliches Verfahren, wie Guido Stephan, ehemaliger Insolvenzrichter, aus Erfahrung weiß. „Eine außergerichtliche Einigung entlastet schließlich auch die Gerichte. Wir sprechen also von einer klassischen Win-Win-Situation für alle Beteiligten“, sagt Stephan, der Mitglied und Namensgeber der Kommission ist.


Jetzt hat die Kommission ihre Vorschläge auf einer Webseite der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Unter www.stephan-kommission.de finden sich unter anderem eine Darstellung von Fachartikeln sowie viele Hintergrundinformationen über die Beweggründe für ihre Vorschläge.


Aktuell arbeitet die Kommission zudem an einer Gesetzesinitiative zur Stärkung des Schuldenbereinigungsplanverfahrens, der ersten (Vor-)Stufe des gerichtlichen Insolvenzverfahrens.

 



Über die Stephan-Kommission

Die Stephan-Kommission kam erstmals Anfang 2011 auf dem 8. Deutschen Insolvenzrechtstag des Deutschen Anwaltvereins zusammen. Schon damals debattierte sie als „Kommission zur Förderung und Optimierung des außergerichtlichen Einigungsversuchs“, um die für 2014 geplante Reform des Insolvenzrechts zu begleiten. 2013 verabschiedete sie dazu ein Eckpunktepapier. Neben konkreten Empfehlungen für die Umsetzung der Reform enthielt es auch Vorschläge für eine weitere Diskussion. 2015 verabschiedete das Gremium standardisierte Formularvorschläge zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Die „Stephan-Kommission“ trifft sich regelmäßig zu aktuellen Beratungen in Berlin.


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