04.07.2016 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Trotz sinkender Verbraucherinsolvenzen weiterhin hohe Zahl überschuldeter Personen

2015 waren rund 647.000 Personen insolvent

Arbeitslosigkeit als Hauptursache für Überschuldung


Das Statistische Bundesamt hat heute bekannt gegeben, dass 2015 rund 647.000 Personen die Hilfe der deutschlandweit rund 1.400 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Anspruch genommen haben. Hauptauslöser der Überschuldung waren unplanbare und gravierende Änderungen der Lebensumstände des Schuldners wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung/Scheidung bzw. Tod der Partnerin/des Partners. Einen Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens stellten 2015 rund 80.000 Personen.

 

Die Zahl der überschuldeten Personen liegt jedoch weitaus höher. So waren im vergangenen Jahr rund 6,7 Mio. Personen über 18 Jahren überschuldet, bzw. wiesen nachhaltige Zahlungsstörungen auf. (Creditreform Schuldneratlas Deutschland 2015). Rund 10 % der überschuldeten Personen suchten danach mit Hilfe der Schuldnerberatungsstellen einen Ausweg aus ihrer finanziellen Situation.

 

Warum die Anzahl der Verbraucherinsolvenzverfahren trotz anhaltend hoher Verschuldung erneut zurückgegangen ist, erläutert Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbandes der deutschen Insolvenzverwalter: „Die niedrigen Arbeitslosenzahlen spiegeln sich in niedrigen Insolvenzzahlen wieder, weil mit der Arbeitslosigkeit einer der Hauptgründe für die Insolvenz wegfällt. Trotz allem ist die Anzahl der überschuldeten Personen weiterhin besorgniserregend hoch.“

 

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen sinkt kontinuierlich. Während in Zeiten der Finanzkrise 108.798 Anträge (2010) auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens gestellt wurden, sank die Zahl bis 2015 um rund 26 % auf 80.347. (destatis)




 

Über den Verband Insolvenzverwalter Deutschlands:

Der "Verband Insolvenzverwalter Deutschlands" ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter und vertritt mit über 470 Mitgliedern die große Mehrheit der Berufsgruppe. Mitglieder verpflichten sich über ihre Satzung auf "Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung" und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Der Verband setzt damit Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung. Nach externer Prüfung wird das Gütesiegel VID-CERT an die Mitglieder verliehen.


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