MÖBELMARKT: Hülsta - Regelinsolvenz statt Eigenregie

Das Verfahren werde nun kurzfristig auf der Grundlage des rechtskräftigen Insolvenzplanes erfolgreich beendet werden, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens: „Operativ nicht mehr nötige Gesellschaften, darunter die Hülsta AG & Co. KG, die kein Personal beschäftigen, werden zum Teil über Insolvenzverfahren abgewickelt.
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