15.12.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Mühl Product & Service AG: Auskunft zur Steuerfreistellung des Sanierungsgewinns

Mühl Product & Service:  Steuerfreistellung des Sanierungsgewinns

Mühl Product & Service AG erhält Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde zum Bestand der verbindlichen Auskunft auf Steuerfreistellung des Sanierungsgewinns


Heute hat der Vorstand der Mühl Product & Service AG die Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde erhalten, dass die verbindliche Auskunft auf Steuerfreistellung des Sanierungsgewinns (zunächst Stundung der Steuern und späterem Erlass), der in Folge des Verzichts der Gläubiger im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens entstanden ist, Bestand hat.


Grundlage dafür ist eine Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene, nach der erteilte verbindliche Auskünfte in Sanierungsfällen auch nach Ergehen der Urteile des BFH nicht zu widerrufen sind. Damit kann die Restrukturierung der Gesellschaft weiter geplant und den Aktionären im Rahmen einer Hauptversammlung im kommenden Jahr vorgestellt werden.


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