08.02.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Mühl Product & Service AG – Insolvenzverfahren wird aufgehoben

Mühl Product & Service AG: Vergleich mit Insolvenz-Gläubigern

Gerichtlicher Vergleich mit den Gläubigern – Amtsgericht Erfurt bestätigt Rechtskraft des Insolvenzplans und wird kurzfristig das Insolvenzverfahren aufheben


Der Vorstand der Mühl Product & Service AG hat mit den Gläubigern der Gesellschaft einen gerichtlichen Vergleich ausgehandelt, der dazu führt, dass die Mühl AG ihre Geschäftstätigkeit fortsetzen kann. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Aktionäre von einer zukünftigen positiven Entwicklung profitieren können. Der vorgelegte und in der Gläubigerversammlung am 20. Dezember 2016 mehrheitlich verabschiedete Insolvenzplan wurde vom Vorstand mit Unterstützung von Rechtsanwalt Tobias Hirte (Schultze & Braun) erarbeitet.

Die für den Vergleich notwendige Liquidität zur Besserstellung der Gläubiger wurde vom früheren Vorstandsvorsitzenden der Mühl AG, Thomas Wolf, in Form eines nachrangigen Darlehens an die Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die Gremien der Mühl AG werden nun unter Führung des derzeitigen Allein-Vorstands, Sandy Möser, die zukünftige Geschäftsstrategie beraten und umsetzen.

Möglich war diese Entwicklung nur dank der sehr guten Zusammenarbeit zwischen Investor, Vorstand und dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Rolf Rombach, der mit hoher wirtschaftlicher Kompetenz über viele Jahre das angestrebte Ziel einer erfolgreichen Fortführung der Mühl AG begleitet und unterstützt hat. Von entscheidender Bedeutung für den Erhalt der Mühl AG war zudem die Unterstützung durch Thüringer Behörden und der Stadt Kranichfeld (Sitz der Gesellschaft).


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