Mühl Product & Service AG – Insolvenzverfahren wird aufgehoben
Gerichtlicher Vergleich mit den Gläubigern – Amtsgericht Erfurt bestätigt Rechtskraft des Insolvenzplans und wird kurzfristig das Insolvenzverfahren aufheben
Der
Vorstand der Mühl Product & Service AG hat mit den Gläubigern der
Gesellschaft einen gerichtlichen Vergleich ausgehandelt, der dazu führt,
dass die Mühl AG ihre Geschäftstätigkeit fortsetzen kann. Damit wurde
die Möglichkeit geschaffen, dass Aktionäre von einer zukünftigen
positiven Entwicklung profitieren können. Der vorgelegte und in der
Gläubigerversammlung am 20. Dezember 2016 mehrheitlich verabschiedete
Insolvenzplan wurde vom Vorstand mit Unterstützung von Rechtsanwalt
Tobias Hirte (Schultze & Braun) erarbeitet.
Die für den Vergleich
notwendige Liquidität zur Besserstellung der Gläubiger wurde vom
früheren Vorstandsvorsitzenden der Mühl AG, Thomas Wolf, in Form eines
nachrangigen Darlehens an die Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die
Gremien der Mühl AG werden nun unter Führung des derzeitigen
Allein-Vorstands, Sandy Möser, die zukünftige Geschäftsstrategie beraten
und umsetzen.
Möglich war diese Entwicklung nur dank der sehr
guten Zusammenarbeit zwischen Investor, Vorstand und dem
Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Rolf Rombach, der mit hoher
wirtschaftlicher Kompetenz über viele Jahre das angestrebte Ziel einer
erfolgreichen Fortführung der Mühl AG begleitet und unterstützt hat. Von
entscheidender Bedeutung für den Erhalt der Mühl AG war zudem die
Unterstützung durch Thüringer Behörden und der Stadt Kranichfeld (Sitz
der Gesellschaft).
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