Mundorf EB GmbH nutzt Schutzschirmverfahren zur Neuausrichtung und Sanierung
Die Mundorf EB GmbH will ihren Sanierungskurs im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens fortsetzen.
Einen entsprechenden Antrag hat die Geschäftsführung am 30.01.2024 beim Amtsgericht Köln gestellt. Das Gericht ist dem Antrag gefolgt, hat das Schutzschirmverfahren angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser zum vorläufigen Sachwalter bestellt. In rechtlichen Fragen wird Mundorf von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte aus Düsseldorf beraten. Zum Generalbevollmächtigten wurde Ulrich Kammerer von der UKMC eG, Ettlingen, bestellt.
Die Mundorf GmbH ist aufgrund verschiedener wirtschaftlicher Faktoren in eine finanzielle Schieflage geraten. Hierzu zählen neben einer insgesamt schwierigen konjunkturellen Marktentwicklung insbesondere Verzögerungen und erhebliche, unerwartete Kostensteigerungen beim bereits begonnen Produktionsaufbau einer neuen Kondensatorfertigung u. a. in den Bereichen Personalkosten, insbesondere aber Raumkosten und kurzfristig notwendig gewordene Investitionen.
Sanierung in Eigenverwaltung
Mit dem Schutzschirmverfahren strebt die Mundorf GmbH eine gesamtheitliche Sanierung an. Dazu wird in Zusammenarbeit mit der UKMC eG ein Sanierungskonzept erarbeitet und den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören eine Neuausrichtung mit dem Ziel des Wachstums durch Konzentration auf die Kernkompetenzen sowie eine Erweiterung des Kundenstamms, um die starke Marke noch breiter aufzustellen. Darüber hinaus ist geplant, den während der Coronazeit begonnenen Aufbau einer eigenen Kondensatorproduktion abzuschließen.
Der Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter
Mit dem Schutzschirmverfahren verfolgt die Mundorf EB GmbH
das Ziel, die wesentlichen Maßnahmen zur nachhaltigen Sanierung umzusetzen.
„Wir haben nicht nur eine starke Marke, sondern bieten höchste Produktqualität
und verfügen auch über eine hohe Entwicklungskompetenz. Darüber hinaus bieten
wir einen umfassenden Service. Das
Vertrauen in die Zuverlässigkeit unserer Produkte und Dienstleistungen ist in
einer solchen Situation besonders wichtig. In den Gesprächen mit unseren Kunden
und Lieferanten wurde die Fortsetzung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit
signalisiert und abgestimmt. Aktuell bewegen sich Umsatz und Auftragseingang
auf Vor-Corona-Niveau, sodass eine erfolgreiche Fortsetzung des
Geschäftsbetriebes nach der Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen gesichert
ist. Wir blicken daher zuversichtlich in die Zukunft. Der Geschäftsbetrieb
läuft uneingeschränkt weiter“, so der Geschäftsführer Raimund Mundorf.
Verfahrensvorbereitung und Umsetzung
Im Rahmen des Verfahrens wird die GmbH ertrags- und liquiditätsmäßig wieder gestärkt. „Auf Basis des nun zu entwickelnden Sanierungskonzepts erhält die Mundorf EB GmbH die Möglichkeit, sich neu aufzustellen und die Chancen des Marktes zu nutzen“, erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Philipp Wolters LL. M. von der Kanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte. Zum Team von BBR gehört auch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Bödiger.
„Bei Mundorf handelt es sich um einen seit nahezu 40 Jahren etablierten und anerkannten Premiumanbieter für absoluten Hörgenuss, dessen Produkte weltweit höchste Anerkennung finden. Insofern ist es nur folgerichtig, mit dem nunmehr eingeleiteten Schutzschirmverfahren die Voraussetzungen für eine erfolgreiche unternehmerische Zukunft in den nächsten 40 Jahren zu schaffen“, ergänzt der Generalbevollmächtigte Ulrich Kammerer, UKMC eG.
Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Dr. Alexander Jüchser von der Kanzlei LIESER Rechtsanwälte bestellt.
Löhne und Gehälter sind gesichert
Die Mundorf EB GmbH beschäftigt sich seit 1985 mit der Produktion und Entwicklung hochwertiger Komponenten für Geräte zur elektronischen Musikwiedergabe. Zu den Kunden zählen weltweit Distributoren, die Industrie sowie Hersteller hochwertiger HiFi-Geräte. Die Mundorf EB GmbH beschäftigt derzeit 39 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort Köln-Ehrenfeld.
Die Belegschaft wurde bereits am 30.01.2024 im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung über das eingeleitete Sanierungsverfahren informiert. Die Zahlung der Löhne und Gehälter ist über eine Insolvenzgeldvorfinanzierung für drei Monate gesichert.
Juristische Berater
Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Insolvenz- und Sanierungsrecht Philipp Wolters LL. M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Bödiger
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte, Düsseldorf
Generalbevollmächtigter
Ulrich Kammerer
UKMC eG, Ettlingen
Vorläufiger Sachwalter
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Dr. Alexander Jüchser
Lieser Rechtsanwälte, Koblenz
Über BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte
Als Wirtschaftskanzlei mit dem Schwerpunkt Restrukturierung und Sanierung
ist die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bundesweit darauf
spezialisiert, in einer Krise befindliche mittelständische Unternehmen wieder
auf Erfolgskurs zu bringen. In interdisziplinärer Zusammenarbeit mit
Betriebswirten und Ingenieuren bietet BBR ein breites Spektrum an
Dienstleistungen für mittelständische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber
sowie Insolvenzverwalter. BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte entwickelt
ganzheitliche und nachhaltige Lösungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie
betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind, und setzt diese
in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. BBR hat bereits mehr als 200
Unternehmen nach dem sog. Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung −
kurz ESUG − erfolgreich beraten.
Über UKMC
UKMC ist auf die Sanierung von Unternehmen in existenzbedrohenden
Situationen spezialisiert, insbesondere auch auf die Begleitung von Unternehmen
in Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren. Alles in allem hat UKMC in der
Zeit ihres Bestehens nahezu 300 Unternehmen vor der Insolvenz gerettet und
wieder in eine operativ erfolgreiche Zukunft gelenkt. Seit 2021 ist UKMC auch
für StaRUG, das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen
für Unternehmen, zertifiziert und ist seit dieser Zeit bundesweit führend in
der wirkungsvollen Begleitung außergerichtlicher Sanierungen.
Über LIESER Rechtsanwälte
LIESER Rechtsanwälte ist ein führendes Büro auf dem Gebiet gerichtlicher Sanierungsverfahren – spezialisiert auf Insolvenzverwaltung, Restrukturierung und Sanierung. Von 15 Standorten aus, u. a. in Koblenz, Köln, Frankfurt am Main, Bonn, Trier, Mainz, Darmstadt, Mannheim und Saarbrücken, werden Sanierungsmandate aller Größenordnungen und Branchen betreut. In über 3.000 Unternehmensinsolvenzverfahren hat LIESER Rechtsanwälte die Kompetenz bei der Fortführung und Sanierung von Unternehmen erfolgreich unter Beweis gestellt.
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