04.12.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Nach Schlecker-Urteil: Staatsanwaltschaft verzichtet auf Revision

Lars und Meike Schlecker zu Freiheitsstrafen verurteilt

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart legt keine Revision gegen das Urteil für Anton Schlecker und seine Kinder ein.


Das vom Landgericht Stuttgart vor einer Woche verhängte Urteil entspreche weitgehend ihrer Auffassung, teilten die Vertreter der Anklage am Montag mit. Es bestehe kein Missverhältnis zwischen Strafe

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