Neue Anforderungen an Compliance und Geldwäscheregeln in Gütesiegel integriert
Gravenbrucher Kreis integriert neue Anforderungen an Compliance und Geldwäscheregeln in sein Gütesiegel InsO Excellence
Der Gravenbrucher
Kreis – der Zusammenschluss der führenden, überregional tätigen
Insolvenzverwalter und Sanierungsexperten Deutschlands – hat die Anforderungen
der neuen ISO 9001:2015 bereits in den Prüfungskatalog für sein Gütesiegel InsO
Excellence aufgenommen. Insbesondere die Aspekte Compliance und Geldwäsche
finden ab sofort besondere Berücksichtigung. Erforderlich wäre eine Aufnahme
gemäß ISO 9001 erst ab August 2017.
Damit erfüllen die Mitglieder des Gravenbrucher Kreises bereits jetzt die Maßgaben von Gläubigern, wie Unternehmen und Banken, die aufgrund eigener Compliance-Regelungen auf die Beauftragung zertifizierter Insolvenzverwalter und Sanierungsexperten achten. Zudem sorgt der Kreis dafür, dass die Insolvenz- und Sanierungsverfahren, die von seinen Mitgliedern betreut werden, auch weiterhin höchste Anforderungen an Qualität, Transparenz und Sicherheit erfüllen.
Der aktualisierte Prüfungskatalog für InsO Excellence ist auf der Webseite des Gravenbrucher Kreises veröffentlicht. Alle Mitglieder des Kreises unterwerfen sich den Anforderungen der InsO Excellence, die genau auf die spezifischen Anforderungen von Insolvenzverwaltung, Sachwaltung und Sanierung zugeschnitten ist. Die Zertifizierung wird jährlich von unabhängigen Auditoren überprüft.
Über den Gravenbrucher Kreis
Im Gravenbrucher Kreis sind seit 1986 Vertreter der
führenden Insolvenzkanzleien Deutschlands zusammengeschlossen, die sich durch
überregionale Restrukturierungs- und Sanierungserfahrung sowie umfassende
Kompetenz auszeichnen. Die Mitglieder verpflichten sich und ihre Organisationen
zu höchsten Qualitäts- und Leistungsstandards, die sie durch das exklusive, von
unabhängigen Auditoren geprüfte Zertifikat InsO Excellence nachweisen. Der
Kreis umfasst aktuell 21 aktive Mitglieder. Sprecher des Gravenbrucher Kreises
ist seit März 2015 Prof. Dr. Lucas F. Flöther.
Seit seiner Gründung sieht sich der Gravenbrucher Kreis
gefordert, als Kompetenzzentrum das Insolvenzrecht und angrenzende
Rechtsgebiete aus der Perspektive der Praxis fortzuentwickeln. Darüber hinaus
bringt der Gravenbrucher Kreis seine Erfahrung in grenzüberschreitende
Konzerninsolvenzen ein und beteiligt sich an der Fortentwicklung
internationaler Standards und Regeln im Bereich der Restrukturierung.
Der interdisziplinäre Erfahrungsaustausch und die gemeinsamen Diskussionen innerhalb des Gravenbrucher Kreises führen zu profunden Einschätzungen und fachkundigen Stellungnahmen. Diese genießen in der nationalen und internationalen Fachwelt des Insolvenz- und Restrukturierungsrechts hohe Anerkennung und finden in Gesetzgebungsverfahren Gehör.
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