09.01.2014 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Neuer BDU-Leitfaden zur Schutzschirm-Bescheinigung

Neuer BDU-Leitfaden zur Schutzschirm-Bescheinigung

Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) und sein Fachverband Sanierungs- und Insolvenzberatung haben jetzt ihren Leitfaden zur Struktur eines Grobkonzeptes im Rahmen des Schutzschirmverfahrens in der finalen Version veröffentlicht.


Das Gesetz zur Erleichterung der Unternehmenssanierungen (ESUG) setzt für das Schutzschirmverfahren eine Bescheinigung der Sanierungseignung voraus. Der BDU-Fachverband Sanierungs- und Insolvenzberatung unterstreicht mit dem Leitfaden seine Auffassung, dass für die Ausstellung dieser Bescheinigung ein aussagekräftiges Grobkonzept vorgelegt werden muss, um belastbare Aussagen treffen zu können, ob das Unternehmen in der Krisensituation für das Schutzschirmverfahren überhaupt geeignet ist und das Verfahren auch erfolgversprechend durchlaufen werden kann. Die Entwurfsfassung des Leitfadens hatte den Experten aus der gesamten Sanierungspraxis im Vorfeld für Ergänzungs- und Änderungsvorschläge zur Verfügung gestanden.

 

Kostenloser Download des Leitfadens „Struktur eines Grobkonzeptes im Rahmen der Bescheinigung nach § 270 b InsO" unter:

www.bdu.de oder www.bdu.de/grobkonzept



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