Neumünsteraner Bauunternehmen Alpen plant Sanierung in Eigenverwaltung
Sanierung bis zum Herbst 2018 geplant - Gehälter der rund 50 Beschäftigten für mindestens drei Monate gesichert
Das Neumünsteraner Bauunternehmen Detlef Alpen GmbH & Co. KG hat beim Amtsgericht Neumünster Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Als Sanierungsgeschäftsführer wurde der Kieler Rechtsanwalt Reinhold Schmid-Sperber mit in die Geschäftsführung berufen. Er ist Partner der Kanzlei Reimer Rechtsanwälte. Zur vorläufigen Sachwalterin hat das Gericht Ute Nitschke von der Anwaltskanzlei Brinkmann & Partner bestellt.
Als Generalunternehmer erstellt die Firma Alpen mit knapp 50 Beschäftigten seit 1950 schlüsselfertige Bauten sowie Rohbauten in Schleswig-Holstein und Hamburg. Hauptgrund für die Insolvenz sind hohe Außenstände aus weitgehend abgeschlossenen Bauprojekten. Für diese wurden teilweise siebenstellige Rechnungen noch nicht vollständig beglichen.
„Wir halten die Forderungen für überwiegend begründet“, sagt der Sanierungsexperte und Anwalt Schmid-Sperber. „Leider wird deren Realisierung einige Zeit in Anspruch nehmen. Da es sich aber lediglich um eine Zahlungslücke handelt, bin ich optimistisch, dass der bislang profitable Familienbetrieb saniert werden kann.“ Auch die Alpen-Geschäftsführerin Helga Zachow ist zuversichtlich: „Die gute Baukonjunktur spielt unseren Bemühungen in die Karten.“ Alle begonnenen Bauvorhaben würden vorerst weitergeführt.
Die Löhne und Gehälter der insgesamt rund 50 Beschäftigten werden für drei Monate über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit abgesichert.
Ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung unterscheidet sich von anderen Insolvenzverfahren insofern, als die Geschäftsführung rechtlich in vollem Umfang handlungsbefugt bleibt, das Unternehmen aber gleichzeitig Gläubigerschutz genießt. Im Alpen-Verfahren begleitet der Insolvenzrechtsanwalt Schmid-Sperber die Sanierung gemeinsam mit der bisherigen Geschäftsführung von innen. Die vorläufige Sachwalterin Nitschke überwacht das Verfahren hingegen als übergeordnete Instanz von außen und überprüft die gesetzeskonforme Abwicklung des Verfahrens.
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