15.05.2014 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

NICO - Unternehmensgruppe strebt Sanierung in Eigenverwaltung im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens an

Unternehmensgruppe NICO geht unter den Insovlenz-Schutzschirm

Die im Jahre 2013 vorherrschenden Extremwetterlagen (Winter bis April 2013, Hochwasser im Juni 2013) und der damit einhergehende Umsatzrückgang haben innerhalb der NICO-Unternehmensgruppe zu nicht kompensierbaren Verlusten geführt, welche eine Sanierung notwendig werden ließen.


Nach intensiver Abwägung aller in Betracht kommenden Sanierungsoptionen hat sich die Geschäftsführung der NICO-Unternehmensgruppe - gemeinsam mit ihren rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Beratern - dazu entschieden, mit der Zielsetzung des Erhalts und der Fortführung des Unternehmens für alle drei Betriebsgesellschaften und den Unternehmer selbst beim Amtsgericht Chemnitz einen Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens bei gleichzeitiger Anordnung der Eigenverwaltung sowie Bestellung eines vorläufigen Sachwalters zu stellen. Mit Beschlüssen vom 10.02.2014 und vom 13.02.2014 folgte das Amtsgericht Chemnitz den Anträgen der Unternehmensgruppe und ordnete die vorläufige Eigenverwaltung an.

 

Begleitet wurde die Unternehmensgruppe bei der Antragstellung der 4 Schutzschirmverfahren durch den Sanierungsspezialisten Rechtsanwalt Stefan Ettelt aus der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt (Döbeln/ Dresden).

 

Zum vorläufigen Sachwalter der NICO Fahrzeugteile Produktions GmbH, der Westfalia Trailer System GmbH und des Unternehmers Nicolai selbst wurde Herr Rechtsanwalt Rüdiger Weiß von der bundesweit tätigen, auf Unternehmenssanierung spezialisierten Kanzlei WallnerWeiß eingesetzt. Für die NICO Fahrzeugteile GmbH wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

 

Damit folgt das Amtsgericht Chemnitz erstmals einem Vorschlag, wonach im Rahmen einer Unternehmensgruppe für verschiedene Unternehmen ein- und dieselbe Person als Sachwalter bestellt wird. Hiermit greift das Amtsgericht Chemnitz die Vorschläge im Rahmen der geplanten Regelung zum Konzerninsolvenzrecht auf, wonach das konzertierte Vorgehen im Rahmen einer Unternehmensgruppe sanierungswesentlich ist.

 

Ermöglicht wurde dies auch durch die eXnet consult sowie der eXnet audit Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, welche die Unternehmensgruppe im Rahmen der Sanierungsvorbereitung begleiteten und die verfahrensnotwendige Bescheinigung zur drohenden Zahlungsunfähigkeit nach § 270 b InsO erstellten.

 

Damit wurde der Grundstein für eine schnellstmögliche Sanierung mittels Insolvenzplan in Eigenverwaltung für die NICO-Unternehmensgruppe, welche mit 60 Mitarbeitern und einem jährlichen Gruppenumsatz von € 8,1 Mio. auf eine 30jährige Tradition zurückblickt, gelegt..


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