NIKI: Geschäftsbetrieb an Lauda Motion übergeben
Der Verkaufsprozess für den NIKI-Geschäftsbetrieb ist abgeschlossen.
Mit dem heute erfolgten „Closing“ des Kaufvertrages gehen alle Vermögensgegenstände der „NIKI Luftfahrt GmbH“ auf „Lauda Motion“ über. Dies teilte Prof. Dr. Lucas F. Flöther, der Insolvenzverwalter im Sekundärverfahren über das Unternehmen, soeben mit.
Lauda Motion hat das komplette Anlage- und Umlaufvermögen der „NIKI Luftfahrt GmbH“ übernommen. Dazu zählt die Betriebs- und Geschäftsausstattung am Standort Wien inkl. der Technik-Abteilung sowie die ehemalige NIKI-„Crew-Stationen“, unter anderem in Düsseldorf, München und Hamburg inkl. der jeweiligen Betriebsausstattung. Außerdem wurden alle von Lauda Motion gewünschten „Slots“ auf den Erwerber übertragen. Der dafür erforderliche Flugplan wurde von Lauda Motion erstellt. In den letzten vier Wochen hat Lauda Motion zudem zahlreiche, für den Flug- und Geschäftsbetrieb nötige Verträge mit Dienstleistern und Lieferanten geschlossen.
Die Marke „NIKI“ sowie die NIKI Internet-Domain hat Lauda Motion hingegen nicht erworben. Die Rechte dafür liegen bei anderen Gesellschaften des Air Berlin-Konzerns und stehen zurzeit in einem von Air Berlin-Insolvenzverwalter Flöther eingeleiteten Bieter-Prozess zum Verkauf.
„Nach den wechselvollen Ereignissen zur Jahreswende bin sich sehr froh, dass es doch noch gelungen ist, in diesem Verfahren eine Investorenlosung zu erreichen“, sagte Flöther heute in Berlin. „Insbesondere freut es mich, dass Niki Lauda zugesagt hat, allen NIKI-Mitarbeitern ein Job-Angebot zu machen.“
Das Hauptinsolvenzverfahren für NIKI war Mitte Dezember 2017 in Berlin eingeleitet worden. Dagegen legte ein österreichischer Gläubiger zunächst erfolgreich Einspruch ein; ein langwieriger Rechsstreit drohte. Als Anfang Januar 2018 das Landesgericht Korneuburg in Österreich ein zweites Hauptinsolvenzverfahren eröffnete, stand die Rettung von NIKI vor dem Scheitern. Im Einvernehmen mit Flöther entschloss sich die NIKI-Geschäftsführung schließlich, die eingelegten Rechtsmittel zurückzunehmen. Gleichzeitig wurde in Berlin der Insolvenzantrag für ein Sekundärverfahren umgestellt, das mit Flöther als Insolvenzverwalter sofort eröffnet wurde. Zusätzlich schlossen Flöther und die österreichische Insolvenzverwalterin Dr. Ulla Reisch eine Vereinbarung mit dem Ziel, eine gemeinsame Lösung zu finden. Dadurch war der Weg frei für den Verkauf an den höchstbietenden Investor, woraufhin Lauda Motion den Zuschlag erhielt.
„Im Mittelpunkt stand bei allen Beteiligten die Rettung des NIKI-Geschäftsbetriebes“, fasste Flöther die Arbeit der letzten zwei Monate zusammen. „Grenzüberschreitende insolvenzrechtliche Kooperation statt Kompetenzgerangel war das Erfolgsrezept, das schließlich zu einem guten Ergebnis im Sinne der Gläubiger führte.“ Flöther würdigte in diesem Zusammenhang erneut die gute Zusammenarbeit mit Frau Reisch.
Die NIKI-Gläubiger werden in Kürze von Flöther über die Modalitäten zur Anmeldung ihrer Forderungen unterrichtet. Vorher sollen die Gläubiger nichts unternehmen. Die Forderungen können bei beiden Insolvenzverwaltern angemeldet werden. Die eventuell zu leistenden Quotenzahlungen sind in beiden Verfahren gleich. Es ist deshalb kein Nachteil, wenn Forderungen nur bei einem Verwalter angemeldet werden. Doppelanmeldungen führen hingegen nicht zu besseren Quoten-Aussichten, weil die Forderungstabellen zum Schluss des Verfahrens abgeglichen werden.
Inhaber von NIKI-Flugtickets sind nach wie keine Gläubiger von NIKI, sondern von Air Berlin. Forderungen bzw. Erstattungsanträge müssen an den Insolvenzverwalter von Air Berlin gestellt werden. Alle dafür erforderlichen Informationen finden die Air Berlin-Gläubiger unter www.airberlin-inso.de/faq.
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