One Square Advisors: Deutsche Lichtmiete AG: Statusbericht 22. März 2022
Licht an, Licht aus, bei den Gesellschaften der Deutschen Lichtmiete!
Erneutes vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lichtmiete AG und weitere Gesellschaften:
Ende Februar hatte der (ehemalige) Vorstand der Deutschen Lichtmiete AG,
Alexander Hahn, beim Insolvenzgericht die Insolvenzanträge aller
Gesellschaften zurückgenommen. Hintergrund dieser Maßnahme war die
konkrete Aussicht, den Geschäftsbetrieb der Gruppe mithilfe von
Investoren fortführen zu können. Man war davon überzeugt, dass dies die
beste Lösung für die Gläubiger, die Mitarbeiter und Kunden ist. Dagegen
Geschäftsführer und Firmengründer Alexander Hahn staatsanwaltlich wegen
Betruges ermittelt wird, präsentierte die Lichtmiete am 01. März den
Stuttgarter Interimsmanager und ehemaligen KFM Mittelstands AG Vorstand
Dr. Gert Sieger als neuen Vorstand der Lichtmiete Gruppe. Am gleichen
Tag wurde auch der Hamburger (Schifffahrts-) Unternehmer Thomas Rogalla
als neuer Aufsichtsratschef eingesetzt. Überraschend stellte der neue
Vorstand Insolvenzantrag in Eigenverwaltung. Angesichts der Fremdanträge
von One Square sowie weiteren großen institutionellen Investoren
ordnete das Gericht ein vorläufiges Regelverfahren an und genehmigte die
Eigenverwaltung nicht. Im Gegenteil, zum Insolvenzverwalter wurde
wieder Rüdiger Weiß von der Kanzlei WallnerWeiß bestellt. Allerdings
diesmal als starker Insolvenzverwalter, das heißt, dass der
Insolvenzverwalter Entscheidungen ohne Abstimmung mit der
Geschäftsleitung von DLM treffen kann.
Seit dem 14.03.2022 sind neben der Lichtmiete AG (69 IN 7/22) folgende Gesellschaften betroffen:
60 IN 7/22 Deutsche Lichtmiete 2. Direktinvest. Gesellschaft mbH
65 IN 11/22 Deutsche Lichtmiete 3. Direktinvest. Gesellschaft mbH
63 IN 6/22 Deutsche Lichtmiete Direktinvest. Gesellschaft mbH
33 IN 17/22 Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH 1
63 IN 7/22 Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH
16 IN 16/22 DLM 10. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
69 IN 11/22 DLM 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
65 IN 12/22 DLM 4. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
60 IN 8/22 DLM 5. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
33 IN 18/22 DLM 6. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
16 IN 17/22 DLM 7. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
69 IN 10/22 DLM 8. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
33 IN 16/22 DLM 9. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
16 IN 18/22 DLM Direktinvestitionsgesellschaft mbH
33 IN 15/22 Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH
33 IN 17/22 Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH
33 IN 18/22 DLM 6. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
16 IN 14/22 Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH
und weitere.
Aufforderung der Staatsanwaltschaft Oldenburg Forderungen anzumelden
Die Staatsanwaltschaft schreibt in ihrer Benachrichtigung an die
Anleihegläubiger im Bundesanzeiger und auf der Webseite der
Staatsanwaltschaft Oldenburg:
„Aufgrund des
Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen die
verantwortlichen der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe sind durch
das Amtsgericht Oldenburg Vermögensarreste gegen mehrere Gesellschaften
der Gruppe erlassen und durch die Staatsanwaltschaft vollzogen worden.
Dem
liegt der Verdacht zugrunde, dass die Beschuldigten bewusst falsche und
irreführende Angaben in den Prospekten zu den vier Anleiheemissionen
gemacht haben oder haben machen lassen, um Investorengelder einzuwerben
und den wirtschaftlichen Fortbestand der DLM Unternehmensgruppe sowie
ihr eigenes Einkommen zu sichern, während eine Erfüllung der
Rückzahlungsverpflichtungen aufgrund der Ertragslage der
Unternehmensgruppe nicht zu erwarten war."
Die Staatsanwaltschaft fordert(e) also Gläubiger der Anleihen und Inhaber von Schweizer Partizipationsscheinen auf, ihre Forderungen mittels
zweier Formulare, die auf der Webseite der Staatsanwaltschaft
(https://staatsanwaltschaft-oldenburg) zur Verfügung gestellt werden, anzumelden.
Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Eine rechtskräftige
Einziehungsentscheidung ist noch nicht ergangen. Es gilt die
Unschuldsvermutung.
Zum Hintergrund:
Die Staatsanwaltschaft hat Kontoguthaben gepfändet und weitere
Vermögenswerte beschlagnahmt. Sofern die beschlagnahmten
Vermögensgegenstände nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten
vollständig zu decken, führt dies nach der Insolvenzordnung neben den
Insolvenzverfahren zu einem parallelen „Insolvenzverfahren" bei der
Staatsanwaltschaft. Um diesen Sachverhalt zu klären, hat die
Staatsanwaltschaft die Gläubiger aufgefordert, sich zu registrieren. Die
Insolvenzverwaltung bemüht sich allerdings darum, die beschlagnahmten
Gelder für das Insolvenzverfahren freizubekommen und so ein zweites,
paralleles Insolvenzverfahren zu vermeiden.
Die Anmeldung von Ansprüchen bei der Staatsanwaltschaft ersetzt nicht
die Anmeldung von Forderungen in einem etwaigen Insolvenzverfahren über
das Vermögen der jeweils betroffenen Gesellschaft.
Was sollen die Anleihegläubiger nun tun?
Wir stehen auch weiterhin allen Anleihegläubiger für eine Registrierung
zur Verfügung. Bisher haben sich mehr als 400 Gläubiger mit einem
Volumen im mittlerem zweistelligen Millionen Bereich bei uns
registriert. Je mehr Anleihegläubiger sich registrieren lassen und damit
ihre Stimme bündeln, desto stärker wird die Position der
Anleihegläubiger. Wir werden alle Anleihegläubiger, die uns eine
Vollmacht erteilen oder bereits erteilt haben, weiterhin und auch bei
etwaigen Gläubigerversammlungen vertreten.
Zudem werden wir als gemeinsamer Vertreter für die Anleihen der Deutsche
Lichtmiete kandidieren und sofern wir gewählt werden, die Anmeldung für
alle Anleihegläubiger vornehmen. Alle interessierten Anleger können One
Square eine Vollmacht erteilen. Die Vertretung durch One Square ist
kostenlos.
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