13.06.2016 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

One Square Advisory Services GmbH: Steilmann SE - Stand des Verfahrens

Insolvenz der Modegruppe Steilmann betrifft auch Adler-Modemärkte

Am 1. Juni 2016 hat das Amtsgericht Dortmund den Beschluss gefasst, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Steilmann SE zu eröffnen.


Der vorläufige Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, wurde als Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren bestätigt. Es wurde ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt, der sich aus denselben Mitgliedern zusammensetzt wie der bisherige vorläufige Gläubigerausschuss. Als Vertreter der Anleihegläubiger nimmt die One Square Advisory Services GmbH die Interessen der Gläubiger aller drei Steilmann Anleihen war.

 

Seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Insolvenzverwalter alleinig zur Geschäftsführung berechtigt und wird nun die Abwicklung und Verwertung des Geschäftsbetriebs vornehmen. Ziel dieser Verwertung ist die maximale Gläubigerbefriedigung. 


Wesentliche Termine für Anleihegläubiger

Wahl des gemeinsamen Vertreters: Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat das Gericht mit Beschlüssen vom 6. Juni 2016 zu Anleihegläubigerversammlungen zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters für jede der drei Steilmann-Anleihen eingeladen. Die Termine hierfür werden am Mittwoch, den 3. August 2016 in der Messe Westfalenhallen Dortmund (Halle 6) Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund Eingang Messe West I. stattfinden. Die Anleihegläubigerversammlungen finden hierbei nacheinander statt, wobei zunächst um 10.00 Uhr die Versammlung der Steilmann Anleihe 2012/17 (ISIN: DE000A1PGWZ2) beginnt, sodann um 13.00 Uhr die der Steilmann Anleihe 2014/18 (ISIN: DE000A12UAE0) und um 16.00 Uhr die Versammlung der Steilmann Anleihe 2015/17 (ISIN: DE000A14J4G3).

 

Anleihegläubiger können in der jeweiligen Anleihegläubigerversammlung einen gemeinsamen Vertreter wählen, der ihre Rechte und Interessen in dem Verfahren wahrt. Die Kosten für die Tätigkeit des gemeinsamen Vertreters tragen nicht die Gläubiger, sondern die Steilmann SE. Die One Square Advisory Services GmbH wird für das Amt des gemeinsamen Vertreters in den Steilmann Anleihen zur Verfügung stehen.

 

Berichtstermin: Der Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (sog. Berichtstermin), ist für Mittwoch, den 7. September 2016 bestimmt. Sollten die Anleihegläubiger einen gemeinsamen Vertreter für die Anleihen bestellen, wird der jeweilige gemeinsame Vertreter die Rechte und Pflichten der Anleihegläubiger in dieser Gläubigerversammlung wahrnehmen.

 

Prüfungstermin: Eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (sog. Prüfungstermin), wird vorerst nicht einberufen. Die Forderungen werden vielmehr im schriftlichen Verfahren geprüft. Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 11. Oktober 2016. Bei Wahl eines gemeinsamen Vertreters, wird dieser die Anmeldung sämtlicher Forderungen aus der/den Anleihe(n) in Form einer sogenannten Globalanmeldung für die Anleihegläubiger übernehmen. Sollte kein gemeinsamer Vertreter gewählt werden, müssen die Anleihegläubiger bis zu diesem Datum ihre Forderungen aus der Anleihe selbst angemeldet haben.

 

Aktuelle Verkaufsaktivitäten

Nach Auskunft des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus laufen auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Geschäfte in allen Gruppengesellschaften des Steilmann Konzerns ohne Einschränkungen weiter. Eine Fortsetzung des Steilmann Konzerns ist nicht beabsichtigt und der Insolvenzverwalter befindet sich derzeit in teilweise weit fortgeschrittenen Verhandlungen über den Verkauf von Gruppengesellschaften und Unternehmensteilen des Steilmann Konzerns. Teilweise konnten auch bereits Gruppengesellschaften wie die Nienhaus & Lotz (N&L) Global Player Business GmbH und die Jansen Textil GmbH sowie die Kettenbach GmbH veräußert werden.

 

Aktuelle Informationen zur Werthaltigkeit der Sicherheiten

Mögliche Nachhaftungsansprüche gegen die STB Fashion Holding GmbH: Derzeit prüfen die Insolvenzverwaltung und ihre rechtlichen Berater, ob sich die STB Fashion Holding GmbH, an denen die Steilmann SE die Anteile hält, die zugunsten der beiden besicherten Steilmann-Anleihen (14/18 und 15/17) verpfändet wurden, sich gesamtschuldnerisch mit der Steilmann SE umwandlungsrechtlichen Nachhaftungsansprüchen nach § 133 UmwG ausgesetzt sieht. Dies hätte zur Folge, dass das Pfandrecht, das an den Anteilen der Steilmann SE an der STB Fashion Holding besteht, faktisch wertlos wäre, da etwaige Verbindlichkeiten aus Nachhaftung gegen die STB Fashion Holding als Fremdverbindlichkeiten den Rechten der Pfandgläubiger an den GmbH-Anteilen vorgehen würden.

 

Unsicherheiten bezüglich des Verwertungsrechts an den Adler-Aktien: Des Weiteren wird derzeit rechtlich geprüft, ob das Verwertungsrecht an den GmbH-Anteilen der STB Fashion Holding GmbH den Sicherheitentreuhändern der Steilmann-Anleihen 2014/18 bzw. 2015/17 oder dem Insolvenzverwalter zustehen. Die Beantwortung dieser Frage ist nicht nur für die Kontrolle über den Verwertungsprozess relevant, sondern entscheidet auch darüber, ob der Insolvenzverwalter als Verwerter hierfür Gebühren in Abzug bringen darf oder nicht.

 

Investoren-Telefonkonferenz für die Anleihegläubiger am 16. Juni 2016, 15.30 Uhr

Zur weiteren Information der Anleihegläubiger lädt die One Square Advisory Services GmbH die Gläubiger der Steilmann-Anleihen zu einer Informations- Telefonkonferenz am Donnerstag, 16. Juni 2016 um 15:30 Uhr ein. Die One Square Advisory Services GmbH wird im Rahmen der Investoren- Telefonkonferenz interessierte Anleihegläubiger über den aktuellen Stand des Verfahrens und die weiteren Schritte für die anstehenden Anleihegläubigerversammlungen am 3. August 2016 informieren.

Interessierte Anleihegläubiger, die an dieser Telefonkonferenz teilnehmen möchten, werden gebeten sich unter steilmann@onesquareadvisors.com unter Angabe von Namen, Kontaktdaten und gehaltenem Anleihevolumen bis zum 16. Juni 2016 zu registrieren.

 


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