09.10.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

One Square Advisory Services GmbH: Rickmers Holding AG

Rickmers - Insolvenz

Forderungen aus der Anleihe zur Insolvenztabelle angemeldet und Informations-Telefonkonferenz am 17. Oktober 2017


Der gemeinsame Vertreter hat die Forderungen aus der Anleihe WKN: A1TNA3 / ISIN: DE000A1TNA39, bestehend aus Nominalwert, Zinsen zum Zinstermin 11. Juni 2017 und seitdem aufgelaufenen Zinsen zur Insolvenztabelle angemeldet. Von der erneuten Aufforderung von Depotbanken Forderungen beim Sachwalter anzumelden sind Anleihegläubiger nicht betroffen.

 

Diese Forderungen aus der Anleihe können von Gesetzes wegen auf Grund der Regelung des § 19 Abs. 3 SchVG ausschließlich durch den gemeinsamen Vertreter angemeldet werden. Für die Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle ist es nicht erforderlich, dass Anleihegläubiger ihre Forderungen gegenüber dem gemeinsamen Vertreter nachweisen.

 

Auf Grund der Regelung des § 19 Abs. 3 SchVG wonach der gemeinsame Vertreter alleine berechtigt und verpflichtet ist, im Insolvenzverfahren die Rechte der Anleihegläubiger in der Gläubigerversammlung wahrzunehmen, hat das Amtsgericht Hamburg eine Teilnahme der Anleihegläubiger an der Gläubigerversammlung am 10.11 abgelehnt. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung sind nicht statthaft. Der gemeinsame Vertreter wird den Anleihegläubigern über die Gläubigerversammlung im Rahmen einer Informations-Telefonkonferenz am 17. Oktober 2017 um 16:00 Uhr CET berichten. Anleihegläubiger, die wünschen an dieser teilzunehmen, werden gebeten, sich unter rickmers@onesquareadvisors.com zu registrieren und ihre Gläubigerstellung durch Übersendung eines Depotauszugs (nicht älter als 2 Wochen) nachzuweisen. Die Einwahldaten werden nach der Registrierung mitgeteilt.

 

Die One Square Advisory Services GmbH wird die Anleihegläubiger der Rickmers Holding AG über die weiteren Entwicklungen informieren und steht für Rückfragen, insbesondere unter rickmers@onesquareadvisors.com zur Verfügung.

 


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