06.06.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Rickmers Holding AG beantragt Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

Rickmers - Insolvenz: Tochtergesellschaften nicht betroffen

Geschäfts- und Schiffsbetrieb wird weitergeführt - Tochtergesellschaften sind nicht betroffen


Die Rickmers Holding AG hat beim Amtsgericht Hamburg einen Insolvenzantrag in Eigenverwaltung gestellt mit dem Ziel der Sanierung (AG Hamburg Az. 67g IN 173/17).

Der Vorstand bleibt im Amt und handlungsfähig. Die erforderliche juristische Expertise bringt der erfahrene Hamburger Restrukturierungsexperte, Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Christoph Morgen ein. Er ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Partner in der bundesweit tätigen Kanzlei Brinkmann & Partner. Dr. Christoph Morgen wurde heute vom Aufsichtsrat der Rickmers Holding AG zum Vorstandsmitglied und Chief Insolvency Officer bestellt. Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder von der Kanzlei Johlke Niethammer & Partner wurde vom Amtsgericht Hamburg zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

Der Insolvenzantrag bezieht sich nur auf die Holdinggesellschaft, die Rickmers Holding AG. Hingegen sind die operativen Tochtergesellschaften - insbesondere die Rickmers Shipmanagement Hamburg und Singapur - nicht betroffen und arbeiten regulär. Der Geschäfts- und Schiffsbetrieb läuft weiter.

Das Ziel des Vorstands ist es, gemeinsam mit den Gläubigern unter Nutzung der Instrumentarien des Insolvenzrechts eine neue Sanierungslösung zu erarbeiten. Banken, Anleihegläubiger und Belegschaft werden in einem vorläufigen Gläubigerausschuss vertreten sein.


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