16.04.2020 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Otto Nußbaum GmbH & Co. KG stellt Insolvenzantrag

Firma Nußbaum in Kehl: 220 Mitarbeiter sollen Insolvenzgeld erhalten

Rückläufige Aufträge und Auswirkungen der Corona-Krise Auslöser der Schieflage


Der Hebebühnen-Hersteller Otto Nußbaum GmbH & Co. KG hat Insolvenzantrag beim Amtsgericht Offenburg gestellt. Das Amtsgericht bestellte den erfahrenen Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl von Schultze & Braun zum vorläufigen Insolvenzverwalter.


Dr. Pehl verschafft sich derzeit einen Überblick über die genaue wirtschaftliche Lage des Unternehmens und prüft Möglichkeiten einer Sanierung: „Grundsätzlich ermöglicht es die Insolvenzordnung, Unternehmen mit Hilfe eines Insolvenzplans oder einer Übernahme durch einen Kapitalgeber zu sanieren. Wir ziehen beide Möglichkeiten unvoreingenommen in Betracht und werden in den kommenden Wochen herausarbeiten, welcher Lösungsweg der geeignetere ist. Die Situation ist natürlich angesichts des corona-bedingten Herunterfahrens der deutschen Wirtschaft nicht einfach.“


Die rund 220 Mitarbeiter der Otto Nußbaum GmbH & Co. KG arbeiten derzeit nicht. Das Unternehmen hat für den Monat April Kurzarbeit Null angemeldet. „Grundsätzlich steht den Mitarbeitern Insolvenzgeld zu. Ich werde mich mit der Agentur für Arbeit verständigen, wie wir beide Lohnersatzleistungen – Insolvenzgeld und Kurzarbeitergeld – so klug miteinander verbinden können, dass die Mitarbeiter bestmöglich abgesichert sind und wir möglichst viel Zeit für die Sanierung erhalten. Für einen Erfolg der Sanierung wird es entscheidend darauf ankommen, wie schnell die Wirtschaft wieder hochfahren kann und darf“, erläutert Dr. Pehl.


Die Otto Nußbaum GmbH & Co. KG ist ein alteingesessenes familiengeführtes Unternehmen in Kehl und gilt als einer der Marktführer für Hebebühnentechnik weltweit. Seit 2016 befindet sich das Unternehmen in einem tiefgreifenden und operativ bereits abgeschlossenen Restrukturierungsprozess, in dessen Zuge Nußbaum unter anderem seine Produktion in Kehl konzentrierte. Neben den Aufwendungen für die Restrukturierung belasten das Unternehmen aber weiterhin hohe Tilgungslasten. Ein Nachfrageeinbruch im Laufe des zweiten Halbjahres 2019 sowie die unklaren wirtschaftlichen Aussichten aufgrund der Corona-Krise machten den Insolvenzantrag notwendig.


Die Unternehmen Nussbaum World Lifts GmbH, Nussbaum Parking GmbH, Nussbaum Automotive Solutions LP und Nussbaum Technologies GmbH sind von diesem Insolvenzantrag nicht betroffen.




Über Schultze & Braun
Schultze & Braun ist ein führender Dienstleister für Insolvenzverwaltung und Beratung im Sanierungs- und Insolvenzrecht. Mit rund 700 Mitarbeitern an mehr als 40 Standorten in Deutschland und dem europäischen Ausland unterstützt Schultze & Braun Unternehmen vor Ort, bundesweit und international in allen rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.


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