Philipp Holzmann AG i.I: Nachtragsverteilung
Mitteilung des gerichtlich beauftragten, früheren Insolvenzverwalters
Der gerichtlich beauftragte, frühere Insolvenzverwalter über das Vermögen der Philipp Holzmann AG, Rechtsanwalt Ottmar Hermann, teilt mit:
In dem aufgehobenen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Philipp Holzmann AG, Az. 810 IN 289/02 H118 beim Amtsgericht Frankfurt am Main, Geschäftssitz Frankfurt am Main, findet eine Nachtragsverteilung statt.
Auf die festgestellten Insolvenzforderungen wird eine weitere Quote in Höhe von voraussichtlich 1,4 % bis 1,5 % ausgeschüttet. Insgesamt erhöht sich die Quote auf voraussichtlich 18,3 %. Weitere Verteilungen sind nicht zu erwarten.
Die Nachtragsverteilung wird gemäß § 188 InsO öffentlich bekannt gemacht unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de
Die Inhaber von Wertpapieren aus der Wandelschuldverschreibung der Philipp Holzmann AG vom 01.12.1998 WKN 350498 werden gesondert über die auf sie entfallende Quotenzahlung und das zu beachtende Prozedere durch Veröffentlichung in den Börsenblättern (elektronischer Bundesanzeiger, Printausgabe des Bundesanzeigers, Börsenzeitung und London Gazette) informiert.
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