23.01.2014 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

PROKON- Insolvenz

Prokon ist insolvent - Totalverlust für Kleinanleger befürchtet

Die Mitteilung der PROKON Unternehmensgruppe zur Insolvenz im Wortlaut:


Liebe Genussrechtsinhaber und liebe Interessierte,

 

inzwischen haben sich über 40.000 der PROKON-Genussrechtsinhaber auf unsere Befragung hin geäußert, ob sie ihre Anteile bei uns halten wollen. Wir danken allen Genussrechtsinhabern, die uns in dieser schweren Zeit unterstützen! Innerhalb von 10 Tagen hat sich die Hälfte (!) aller unserer Anleger aktiv hinter uns gestellt! Dies zeigt deutlich, dass sich unsere Genussrechtsinhaber ihrer entscheidenden Rolle für PROKON bewusst sind. Es macht uns stolz und bestärkt uns darin, weiterhin für den langfristigen Fortbestand der PROKON Unternehmensgruppe zu kämpfen.

 

Trotz des großen Zuspruchs und dieses überaus positiven Signals von Seiten der Genussrechtsinhaber, müssen wir Ihnen mitteilen, dass die PROKON Regenerative Energien GmbH heute einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Itzehoe gestellt hat.


Das bedeutet allerdings keineswegs das Aus für PROKON. Der Antrag muss zunächst auf seine Zulässigkeit geprüft werden, was einige Monate in Anspruch nehmen wird. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter und unsere Berater werden uns in dieser Zeit begleiten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Dr. Penzlin vom Amtsgericht Itzehoe bestellt. Parallel werden wir unter Einbeziehung der Anregungen unserer Genussrechtsinhaber das Geschäftsmodell anpassen. Wir sind nach wie vor operativ gut aufgestellt und sind zuversichtlich, dass wir die aktuellen Schwierigkeiten überstehen werden. Uns ist klar, dass es Zeit ist, etwas zu verändern!

 

Gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter und im Dialog mit unseren Anlegern werden wir alles daran setzen, die Zukunftsfähigkeit von PROKON zu sichern. Auf unserer Internetseite werden wir Sie wie gewohnt über alle relevanten Entwicklungen informieren.

 


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