19.11.2014 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

PROKON-Insolvenzverwalter einigt sich mit Carsten Rodbertus

Carsten Rodbertus erkennt Ansprüche der insolventen PROKON an

Carsten Rodbertus erkennt Ansprüche von PROKON an - Rückzug als Gesellschafter und Geschäftsführer vereinbart.


In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH ("PROKON") hat der Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin die Auseinandersetzungen mit dem (ehemals) geschäftsführenden Gesellschafter Carsten Rodbertus imRahmen einer außergerichtlichen Einigung beigelegt.

 

Grundlage der Einigung ist Rodbertus Vermögenslosigkeit. "Bei dieser Sachlage hätte eine gerichtliche Anspruchsdurchsetzung die Insolvenzmasse mit erheblichen Kosten belastet. Das wäre mit meiner Aufgabe, die Vermögensinteressen von PROKON bestmöglich zu betreuen, nicht vereinbar gewesen" kommentiert Dr. Penzlin.

 

Die Einigung umfasst u.a. das Anerkenntnis von Ansprüchen der PROKON durch Carsten Rodbertus, die Übertragung seiner Anteile an dem Unternehmen, die Niederlegung seines Geschäftsführeramtes sowie die Überlassung der Markenrechte. Darüber hinaus ist Rodbertus zu einem vollständigen Rückzug aus der Öffentlichkeit verpflichtet: Er darf künftig in keiner Form mehr in Sachen PROKON tätig werden oder öffentliche Erklärungen abgeben; diese Verpflichtungen sind durch hohe Vertragsstrafen abgesichert. Über die Einzelheiten der Vereinbarung haben die Parteien strikte Vertraulichkeit vereinbart.

 

Dr. Penzlin weiter: "Die Einigung ist ein weiterer Schritt für PROKON auf dem Weg zu einem unternehmerischen Neustart, auf den sich alle Beteiligten des Sanierungsprozesses jetzt noch stärker fokussieren können."

 

Als neuer Geschäftsführer ist der Diplom-Betriebswirt Kai Peppmeier berufen worden, der vom Insolvenzverwalter bereits am 1. Mai 2014 als kaufmännischer Leiter von PROKON bestellt worden war. Er wird interimsweise im Amt bleiben, bis eine dauerhafte Unternehmensleitung gefunden sein wird. Mit der Suche nach einer qualifizierten Führungscrew hat der Insolvenzverwalter eine renommierte Personalberatung beauftragt.

 


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