16.07.2014 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Aufarbeitung der PROKON-Insolvenz deckt diverse Rechtsverstöße auf

Ermittlungsverfahren gegen den Gründer der insolventen PROKON eingeleitet

Voraussichtlich wird noch in 2014 Schadensersatzklage wegen pflichtwidriger Handlungen gegen Carsten Rodbertus erhoben


Die Sanierung der PROKON Regenerative Energien GmbH („PROKON“) durch einen Insolvenzplan steht für den Insolvenzverwalter und sein Team derzeit im Vordergrund ihrer Tätigkeit. Es wird intensiv an diesem Insolvenzplan gearbeitet, der den Genussrechtsinhabern auch die Möglichkeit eröffnen soll, sich künftig als Gesellschafter von PRO-KON unternehmerisch zu beteiligen. Parallel wird mit Nachdruck die Aufklärung der Geschehnisse verfolgt, die zur Insolvenz von PROKON geführt haben.

„Die Aufarbeitung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse von PROKON macht weitere Fortschritte. Die Ermittlungen haben eine Vielzahl an Anhaltspunkten für pflichtwidriges Verhalten von Carsten Rodbertus ergeben, insbesondere aus der ungeprüften Vergabe unbesicherter Kredite in Millionenhöhe“ kommentiert Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin den Stand der Prüfungen seines Teams. Er geht davon aus, dass noch im Jahre 2014 eine umfangreiche Schadensersatzklage gegen Herrn Rodbertus erhoben wird.


Nach Einschätzung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 beauftragt ist, verstößt bereits der Jahresabschluss in 2012 gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung; er ist daher voraussichtlich sogar nichtig. Erhebliche Teile des Anlagevermögens von PROKON sind in diesem Abschluss falsch ausgewiesen. Der vormalige Abschlussprüfer hatte diesem Abschluss bereits das Testat versagt. Aufgrund der bestehenden Mängel und der rückwirkend nicht mehr rekonstruierbaren Buchführung wird nun auch der Abschluss für das Geschäftsjahr 2013 nicht testierbar sein.


Darüber hinaus verdichten sich die Anhaltspunkte, dass Herr Rodbertus bereits in 2013 von der bevorstehenden Insolvenz von PROKON Kenntnis hatte. „Nach den von uns recherchierten Unterlagen gibt es belastbare Nachweise, dass Herr Rodbertus durch aufmerksame Mitarbeiter bereits weit vor Insolvenzantragstellung vor schwerwiegenden Zahlungsproblemen gewarnt worden ist“, stellt der Insolvenzverwalter klar. Zur weiteren Aufarbeitung hat er eine auf forensische Ermittlungen spezialisierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hinzugezogen.


Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Lübeck hat jetzt ein Ermittlungs-verfahren gegen Herrn Rodbertus eingeleitet. Im Vordergrund der Ermittlungen stehen dabei nicht nur die Bankrottstraftaten wegen Buchführungs- und Bilanzierungsvergehen sowie die Insolvenzverschleppung. Auf Nachfrage hat die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass auch wegen Betrugs in besonders schwerem Fall ermittelt wird. Dabei geht es zum einen um die grundlegende Finanzierungsstruktur von PROKON („Schneeballsystem“), zum anderen um die Ausgabe von Genussrechten in zeitlicher Nähe zum Insolvenzverfahren. Zudem konzentrieren sich die Staatsanwälte im Zusammenhang mit der Vergabe unbesicherter Kredite in Millionenhöhe auch auf den Tatbestand der Untreue in besonders schwerem Fall.


Fehlendes Rechtsverständnis demonstriert Herr Rodbertus gegenwärtig auch durch sein Verhalten während des Insolvenzverfahrens: Er versucht seit längerem, zunächst unter Verwendung des „PROKON“-Namens, mit wiederholten und aggressiven Falschdarstellungen Vollmachten für die Gläubigerversammlung am 22.07.2014 bei Genussrechtsinhabern zu erwirken. Es bedurfte insgesamt drei Einstweiliger Verfügungen der Landgerichte Hamburg und Kiel, um jedenfalls diese Verletzung der Rechte von PROKON zu unterbinden.


„Bei dieser Sachlage müssen sich alle Genussrechtsinhaber ernsthaft fragen, auf welcher Basis sie sich Herrn Rodbertus bzw. seinem Mittelsmann Alfons Sattler weiter anvertrauen wollen. Auch die Behauptungen von Herrn Rodbertus zur Ertragsfähigkeit von PROKON sind reine Phantasiezahlen ohne Bezug zur Realität“, sagt der Insolvenzverwalter, den täglich zahlreiche Widerrufe der von Herrn Rodbertus zunächst erwirkten Vollmachten erreichen.


Penzlin weiter: „Herr Rodbertus stilisiert die anstehende Gläubigerversammlung zu einem Kampf. Darum geht es hier aber überhaupt nicht. Es geht um die Gläubiger, das Unternehmen PROKON und die Arbeitsplätze. Das Insolvenzverwaltungsteam, die beauftragten Wirtschaftsprüfungs- und Unternehmensberatungsgesellschaften sowie technische Sachverständige haben unter meiner Lei-tung ein Sanierungskonzept entwickelt, das sich an realistischen Maßstäben orientiert. Herr Rodbertus ist demgegenüber bisher nur mit inhaltslosen Aussagen im Gewand der Frage „Sind Sie für die Sanierung oder für die Zerschlagung?“ auf Stimmenfang gegangen. Ich empfehle allen Gläubigern, auf diese Vereinfachungen nicht hineinzufallen. Sie gefährden damit ihr Vermögen.“


Während Herr Rodbertus damit wirbt, PROKON könne einen Cash-Flow von EUR 158,3 Mio. erwirtschaften und sei eigentlich ein kerngesundes Unternehmen, haben die Prüfungen der vom Insolvenzverwalter beauftragten Unternehmensberatungsgesellschaft bestätigt, dass PROKON in 2015 allenfalls liquide Mittel von EUR 67,1 Mio. erwirtschaften kann. Herr Rodbertus verspricht zudem nach einem - nicht näher dargelegten - „Konzept“ eine Auszahlung von 90-100% der Genussrechtsforderungen in den nächsten 3-5 Jahren, und dies bei einer Verzinsung von 2-3%. Penzlin kommentiert: „Diese Rechnung kann niemals aufgehen. Das Versprechen hat die gleiche Qualität wie die Zusicherung, die er bei Zeichnung der Genussrechte gegeben hatte. Er hatte 6-8% Zinsen versprochen. Das Ergebnis ist bekannt. PROKON ist jetzt insolvent“.


Umfangreiche Informationen zum Insolvenzverfahren – einschließlich der vorstehenden Sachverhalte – hat der Insolvenzverwalter allen Gläubigern online zur Verfügung gestellt: Mit seinem Bericht vom 13.07.2014 hat er sein vorheriges Sachverständigengutachten um aktuelle Erkenntnisse der letzten drei Monate ergänzt. In diesen Bericht können die Gläubiger mit einer PIN Einsicht nehmen, die ihnen der Insolvenzverwalter in diesen Tagen zugesandt hat.


Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwischenzeitlich rechtskräftig geworden ist. Das Landgericht Itzehoe hat die drei eingelegten Beschwerden als unzulässig und im Übrigen auch unbegründet zurückgewiesen. Eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Damit ist die Grundlage geschaffen, um alle Gläubiger im Rahmen des Insolvenzverfahrens gleich zu behandeln.



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