13.05.2015 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

PROKON-Sanierung geht auf die Zielgerade:

Gläubiger haben die Wahlmöglichkeit zwischen beiden Insolvenzplänen

Gläubiger können zwischen Genussrechtsinhaber-Insolvenzplan und Investoren-Insolvenzplan wählen


Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH ("PROKON") geht auf die Zielgerade.

Der Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin wird kurzfristig zwei Insolvenzpläne beim zuständigen Insolvenzgericht einreichen, zwischen denen die Gläubiger auf einer Gläubigerversammlung Anfang Juli dieses Jahres wählen können.

 

Die erste Variante ("Genussrechtsinhaber-Insolvenzplan") sieht die Umwandlung von PROKON in eine Genossenschaft vor. Das setzt voraus, dass sich eine ausreichende Zahl an Genussrechtsinhabern bereit erklärt, einen Teil ihrer werthaltigen Forderungen in Mitgliedschaftsrechte zu wandeln und sich somit als Mitglied einer Genossenschaft unternehmerisch an PROKON zu beteiligen. Insofern kommt es bei dieser Variante maßgeblich darauf an, ob mit den Erklärungen der Genussrechtsinhaber die Eigenkapitalquote erreicht wird, die vom zuständigen Genossenschaftsverband als erforderlich angesehen wird. Diese erste Variante sieht zudem die Ausgabe einer Anleihe an sämtliche Genussrechtsinhaber als weiteren Teil der Gläubigerbefriedigung vor. Lieferanten sowie Genussrechtsinhaber mit Forderungen bis zu EUR 1.000 erhalten im ersten Schritt eine Barauszahlung. Diese Gläubiger und die nicht wandlungswilligen Genussrechtsinhaber erhalten darüber hinaus eine Abgeltungskomponente, die jedoch erst und insbesondere nach Realisierung der Darlehen, die im Zusammenhang mit rumänischen Wäldern und dem Palettenwerk in Torgau gewährt wurden, ausgezahlt werden kann.

 

Die zweite Variante bedeutet die Veräußerung aller PROKON-Anteile an einen Investor ("Investoren-Insolvenzplan"). In diesem Fall werden sämtliche Gläubiger - und damit auch alle Genussrechtsinhaber - bereits im ersten Schritt eine Barzahlung erhalten. Eine Anleihe wird in dieser Variante nicht begeben werden. Die oben beschriebene Abgeltungskomponente wird bei dieser Variante an sämtliche Gläubiger nach Realisierung ausgezahlt werden.

 

Der Insolvenzverwalter hatte Ende 2014 gemeinsam mit dem Bankhaus M.M. Warburg & CO einen strukturierten Bieterprozess begonnen. Der Gläubigerausschuss hat aus den teilnehmenden Bietern heute das Angebot der EnBW Windkraft Beteiligungsgesellschaft mbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, ausgewählt.

 

Die Gläubigerversammlung wird Anfang Juli in der Hamburger Messe darüber zu entscheiden haben, welche der beiden Insolvenzplanvarianten umgesetzt werden soll. Beide Insolvenzpläne mit den darin jeweils vorgesehenen Befriedigungsquoten für die Gläubiger sollen dazu bis Anfang Juni an die fast 100.000 Gläubiger von PROKON versandt werden; die Genussrechtsinhaber werden dann auch ein Formular für die rechtsverbindliche Erklärung erhalten, mit der sie sich für eine Beteiligung an einer PROKON Genossenschaft entscheiden können.

 

"Ich freue mich sehr, dass es gelingen wird, den Gläubigern im Rahmen eines transparenten Prozesses zwei Angebote einer Insolvenzplansanierung zu unterbreiten" kommentiert Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin den aktuellen Verfahrensstand. "Die Pläne enthalten sehr unterschiedliche Konzepte der Gläubigerbefriedigung und voraussichtlich auch der Unternehmensfortführung. Die Entscheidung hierüber liegt bei der Gläubigerversammlung als dem zentralen Organ des Insolvenzverfahrens.


Gläubigerausschuss und Insolvenzverwalter werden insoweit keine Empfehlung aussprechen. Beide Planvarianten erfordern Verzichte vonseiten der Gläubiger, werden aber in jedem Fall zu einem besseren Ergebnis als eine Zerschlagung des Unternehmens führen", so Penzlin weiter.

 

Nach der Gläubigerversammlung soll das Insolvenzverfahren rasch aufgehoben werden, damit das zwischenzeitlich vollständig stabilisierte Unternehmen mit seinen drei Kerngeschäftsfeldern - Betriebsführung von Bestandswindparks, Projektierung künftiger Windparks und Endkundenstromversorgung - wieder frei am Markt tätig werden kann.

 

Diejenigen Unternehmensbereiche und Beteiligungen, die nicht zu den Kerngeschäftsfeldern gehören und noch nicht verwertet worden sind, werden nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens im Rahmen der sog. Planüberwachung durch eine Abwicklungsgesellschaft weiter liquidiert. Diese Vorgehensweise ist wie oben beschrieben bei dem Genussrechtsinhaber-Insolvenzplan und dem Investoren-Insolvenzplan identisch. Die Erlöse, die sich aus dieser Verwertung ergeben, werden nach der Maßgabe des bestätigten Insolvenzplans dann zu einem späteren Zeitpunkt als weiterer Teil der Gläubigerbefriedigung im Rahmen der Abgeltungskomponente ausgeschüttet werden.


Bild: © johnnyberg

Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl