26.06.2015 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

PROKON-Sanierung: Fristverlängerung zur Rücksendung

EnBW gibt Angebot für PROKON ab

Fristverlängerung zur Rücksendung der Zustimmungserklärungen für Genussrechtsinhaber, die Mitglied der Genossenschaft werden wollen.


Der Poststreik hat Auswirkungen auf das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH ("PROKON"). Der Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin sieht sich vorsorglich veranlasst, wegen des Poststreiks die Frist zur Rücksendung der Zustimmungserklärungen zu verlängern, durch die Genussrechtsinhaber verbindlich erklären können, Mitglied der in eine Genossenschaft umzuwandelnden PROKON zu werden.


Die Genossenschaftwird jedoch nur entstehen, soweit die Gläubigerversammlung dieser Insolvenzplanvariante zustimmt ("Genossenschafts-Insolvenzplan"). Der Genossenschafts-Insolvenzplan setzt voraus, dass sich zuvor eine ausreichende Zahl an Genussrechtsinhabern bereit erklärt, einen Teil ihrer werthaltigen Forderungen in Mitgliedschaftsrechte zu wandeln und sich somit als Mitglied einer Genossenschaft unternehmerisch an PROKON zu beteiligen.

 

Penzlin hierzu: "Auch wenn mittlerweile rd. 36.000 Zustimmungserklärungen eingegangen sind, die derzeit intensiv geprüft werden, erreichen uns täglich Anrufe von Genussrechtsinhabern, die mitteilen, wegen des Poststreiks die versandten Formulare noch nicht erhalten zu haben oder nachfragen, ob ihre Zustimmungserklärung eingegangen ist. Für diese Fälle habe ich eine Service-Hotline (04821/6855-380) eingerichtet und vorsorglich einen Versand der Dokumente über alternative Dienstleister organisiert."

 

Die wandlungsberechtigten Genussrechtsinhaber können nun bis zum 1. Juli 2015 (Posteingang bei PROKON oder beim Insolvenzverwalter) die Zustimmungserklärungen übersenden. Alternativ ist eine Übergabe ab Einlass bis zum Beginn der Gläubigerversammlung am 2. Juli 2015 in den Hamburger Messehallen möglich. Diese Fristverlängerung steht im Einklang mit dem Ladungsbeschluss des Insolvenzgerichts vom 15. Mai 2015.

 

Die Änderung dieser Frist erfolgt durch eine Änderung des Insolvenzplans, die nach § 240 InsO auch noch in der Gläubigerversammlung ohne weiteres zulässig wäre. Parallel erfolgt eine teilweise Anpassung der im Insolvenzplan angegebenen Quoten. Hierzu erläutert Penzlin: "Die als Schätzung angegebene Wandlungsquote ist wegen aktueller Entwicklungen im finnischen Onshore-Windmarkt geringfügig anzupassen. Entsprechend erfolgt eine geringfügige Anpassung der sog. Abgeltungskomponente, die erst und insbesondere nach Realisierung der Darlehen, die im Zusammenhang mit rumänischen Wäldern und dem Palettenwerk in Torgau gewährt wurden, ausgezahlt werden kann."

 

Hintergrund der Anpassung der Wandlungsquote ist, dass bis Anfang Juni Windparkprojektierer in Finnland Förderanträge für Windparks gestellt haben, deren zu installierende Leistung das Fördervolumen von 2,5 Gigawatt (GW) deutlich übersteigt. Dieser "Run" auf die Förderantragstellung wurde durch Äußerungen finnischer Regierungsvertreter über eine etwaige Beschränkung des Fördervolumens der Onshore-Windparks auf maximal 2 GW ausgelöst.

 

Penzlin hierzu: "Gemeinsam mit den Windenergie-Experten von PriceWaterhouseCoopers (PWC) habe ich eine umgehende Neubewertung veranlasst, die mir jetzt vorliegt. Unter Berücksichtigung der Ankündigung der finnischen Regierung für neue Fördergesetze der erneuerbaren Energien auch über das bisher zu fördernde Volumen von 2,5 GW hinaus habe ich mich - auch in Absprache mit dem zuständigen Genossenschaftsverband - entschieden, eine geringfügige Wertanpassung vorzunehmen."

 

Die Wertanpassung führt zu einer Anpassung der Quote um 1,1 %-Punkte. "Auch wenn die voraussichtliche Wandlungsquote und die Abgeltungskomponente im Insolvenzplan ausdrücklich als reine Schätzquoten auf Grundlage der Sachverständigenbewertungen angegeben sind, halte ich aus Transparenzgründen eine Klarstellung im Rahmen der Planänderung für angezeigt; eine solche Planänderung ist in Anbetracht der oben dargestellten Fristenanpassung ohnehin erforderlich", führt Penzlin aus.

 

Die Gläubigerversammlung wird am 2. Juli 2015 in der Hamburger Messe darüber entscheiden, ob der Genossenschaftsplan oder der hilfsweise als Alternative vorgelegte Investoren-Insolvenzplan mit einem Einstieg von EnBW als Gesellschafter angenommen wird.

 

 


 

 

 


Bild: © van Straelen

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