28.11.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Prüftermin der angemeldeten Forderungen über das Vermögen der SolarWorld AG

Prüfungstermin für SolarWorld AG und deren insolvente Tochtergesellschaften

Am 23. November 2017 hat am Amtsgericht in Bonn der Prüftermin zu den angemeldeten Forderungen in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SolarWorld AG und deren insolventer Tochtergesellschaften stattgefunden.


 

Für die Anleihegläubiger hatten die beiden gemeinsamen Vertreter die Forderungen aus den Unternehmensanleihen zur Insolvenztabelle angemeldet und an dem Prüfungstermin teilgenommen.

 

Um Doppelberücksichtigungen durch die gemeinsamen Vertreter einerseits und einzelnen Anleihegläubigern sowie dem Sicherheitenagenten andererseits ausschließen zu können, hat die Insolvenzverwaltung die angemeldeten Forderungen in dem Prüfungstermin bestritten. Die Insolvenzverwaltung informierte jedoch die gemeinsamen Vertreter, dass die Forderungen vom Grunde her und in der Höhe berechtigt sind. Technisch-organisatorisch soll aus insolvenzrechtlichen Gründen ein Weg gefunden werden, die angemeldeten Forderungen eindeutig und prozessökonomisch- möglichst den gemeinsamen Vertretern - zuordnen zu können.

 

Da im Ergebnis kein finales Bestreiten der Forderungen vorliegt, sondern nur eine rechtstechnische Maßnahme ergriffen wurde, sieht die Insolvenzverwaltung keine ad-hoc Pflicht ausgelöst und diese Mittelung der gemeinsamen Vertreter dient rein zur Information der Gläubiger über das laufende Insolvenzverfahren.

 

Bei Rückfragen stehen den Anleihengläubigern die G&P GmbH & Co. KG unter der Emailadresse solarworld@onesquareadvisors.com für die Anleihe WKN A1YCN1 bzw. Herr Rechtsanwalt Alexander Elsmann unter der Emailadresse info@rechtsanwalt-elsmann.de für die Anleihe WKN A1YDDX selbstverständlich zur Verfügung. Kontakt

 


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