02.10.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Rechtsanwalt Tobias Wahl zum vorläufigen Insolvenzverwalter des MIT bestellt

Insolvenz des Marburger Ionenstrahl-Therapiezentrums

Geschäftsführung des Marburger Ionenstrahl-Therapiezentrums nimmt Antrag auf Eigenverwaltung zurück


Die Geschäftsleitung der insolventen Marburger Ionenstrahl-Therapie Betriebsgesellschaft mbH (‚MIT GmbH‘) hat den Antrag auf Eigenverwaltung zurückgenommen. Dadurch geht die Eigenverwaltung in ein reguläres Regelinsolvenzverfahren über. Das Amtsgericht Heidelberg hat den bisherigen vorläufigen Sachwalter der MIT GmbH, Rechtsanwalt Tobias Wahl von anchor Rechtsanwälte, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Damit hat das Gericht das Verfahren einem neutralen und sanierungserfahrenden Experten anvertraut. In seiner neuen Funktion wird Rechtsanwalt Wahl fortan die aktive Rolle des vorläufigen Insolvenzverwalters wahrnehmen und die wesentlichen Schritte bei der Sanierung begleiten.

 

Sanierung wird konsequent fortgesetzt
Der Wechsel der Verfahrensart hat keine Auswirkungen auf die Fortführung des Krebstherapiezentrums und die Versorgung der Patienten. „Wir haben der Geschäftsführung zur Rücknahme der Eigenverwaltung geraten, da sich nach den ersten Wochen herausgestellt hat, dass ein reguläres Verfahren möglicherweise schneller zur Sanierung führen kann. Natürlich wurde dieser Schritt mit allen Beteiligten im Vorfeld abgestimmt", sagt Rechtsanwalt Dr. Volker Büteröwe, Partner der Sozietät Wellensiek und Berater der Geschäftsführung. Die Fortführung des Krebstherapiezentrums und die Versorgung der Patienten sind auch bei der vorläufigen Insolvenzverwaltung sichergestellt. Darüber hat Rechtsanwalt Wahl die Belegschaft auf einer Mitarbeiterversammlung bereits informiert. Zudem wird der vorläufige Insolvenzverwalter die Sanierung des Ionenstrahl-Therapiezentrums konsequent vorantreiben.

 

„Ich bin zuversichtlich, dass wir eine tragfähige und dauerhafte Lösung zum Erhalt des innovativen Marburger Ionenstrahlzentrums finden werden. Das schließt auch den möglichen Einstieg eines neuen Investors ein“, sagt der vorläufige Insolvenzverwalter Tobias Wahl. Zu diesem Zweck führt er intensive und konstruktive Gespräche mit allen Beteiligten, u.a. den beiden Gesellschaftern, der Rhön-Klinikum AG und dem Universitätsklinikum Heidelberg, dem hessischen Wissenschaftsministerium und interessierten Investoren.

 

 

Über das Marburger Ionenstrahl-Therapiezentrum (‚MIT‘)

Das MIT stellt eine innovative Technologie zur Behandlung von Tumoren zur Verfügung. Dabei werden zur Bestrahlung geladene Ionen statt der sonst in der Strahlentherapie üblichen Photonen bestrahlt.

Die Behandlung ist hochwirksam und bietet Patienten mit Tumoren neue Behandlungsmöglichkeiten. Gesellschafter der 2014 gegründeten Betriebsgesellschaft sind das Universitätsklinikum Heidelberg mit 75,1 Prozent und die Rhön-Klinikum AG mit 24,9 Prozent der Anteile.


 

Über Rechtsanwalt Tobias Wahl | anchor Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Tobias Wahl ist Partner von anchor Rechtsanwälte, die auf die Insolvenzverwaltung und insolvenzrechtliche Beratung spezialisiert ist. Die bundesweit tätige Kanzlei anchor Rechtsanwälte und die Unternehmensberatung anchor Management sind mit insgesamt 15 Partnern und 120 Mitarbeitern an den 11 Standorten Augsburg, Braunschweig, Düsseldorf, Hannover, Hildesheim, Köln, Mannheim, München, Weilheim, Stuttgart und Ulm vertreten. Die anchor Rechtsanwälte werden aufgrund ihrer herausragenden Expertise regelmäßig als Insolvenzverwalter, Sachwalter oder als Sanierungs-geschäftsführer in Insolvenz-, Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren vorgeschlagen und bestellt. Die Kanzlei hat in der Vergangenheit zahlreiche größere Betriebe in der Insolvenz begleitet und saniert. Dabei bringt anchor die gesamte Erfahrung und Kompetenz als Insolvenzspezialisten und das betriebswirtschaftliche Know-how in die Beratung ein. Bei anchor steht der Teamgedanke im Vordergrund.


Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl