06.12.2011 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren tritt in Kraft

Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren tritt in Kraft

Der Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren ist in Kraft getreten. Das neue Gesetz verhindert überlange Prozesse und bietet eine Entschädigung, wenn es doch zu lange dauert.


Betroffene müssen auf der ersten Stufe das Gericht, das nach ihrer Ansicht zu langsam arbeitet, mit einer Rüge auf die Verzögerung hinweisen. Das hilft, überlange Verfahren von vornherein zu vermeiden

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