06.03.2019 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Rena GmbH i.I.: Dritte Abschlagsverteilung

Rena: Weitere Abschlagsverteilung an die Gläubiger im Insolvenzverfahren

Dritte Abschlagsverteilung auf die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen; Abschlagszahlung auf die Anleihen (ISIN DE000A1E8W96 und ISIN DE000A1TNHG1)


1. Dritte Abschlagsverteilung an die Gläubiger im Insolvenzverfahren

Im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der RENA GmbH i.I. erfolgt, nachdem bereits zwei Abschlagsverteilungen mit einer bislang erreichten Gesamtquote in Höhe von 8,803% stattgefunden haben, Anfang März 2019 eine dritte Abschlagsverteilung auf die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen. Der für die dritte Abschlagsverteilung zur Verfügung stehende Betrag beläuft sich auf EUR 5.423.024,39. 


Nach Ablauf der Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO steht nun die auf die im Rahmen der dritten Abschlagsverteilung zu berücksichtigenden Forderungen entfallende Quote endgültig fest.Diese beträgt 2,27 % und entspricht damit der in der Pressemitteilung vom 10. Januar 2019 avisierten Quote.

 

2. Auszahlung an die Anleihegläubiger

Damit stehen auch die Auszahlungsbeträge fest, die bei der dritten Abschlagsverteilung auf die beiden von der RENA GmbH i.I. vorinsolvenzlich emittierten Anleihen (ISIN DE000A1E8W96 und ISIN DE000A1TNHG1) entfallen:

 - Die Zahlungen betragen für die erste Anleihe 10/15 (ISIN DE000A1E8W96) EUR 23,43 je Teilschuldverschreibung. Hiervon entfallen je Teilschuldverschreibung EUR 22,70 auf die Hauptforderung und EUR 0,73 auf die Zinsen.

 

- Die Zahlungen betragen für die zweite Anleihe 13/18 (ISIN DE000A1TNHG1) EUR 24,37 je Teilschuldverschreibung. Hiervon entfallen je Teilschuldverschreibung EUR 22,70 auf die Hauptforderung und EUR 1,67 auf die Zinsen.

 Die Auszahlung durch die Zahlstelle an die Anleihegläubiger über das System der Clearstream Banking AG ist für den 7. März 2019 vorgesehen. Die Auszahlung erfolgt dabei auf die Bestände vom 6. März 2019 mit Valuta 7. März 2019.

 

Dies hat für den Nominalbetrag der Teilschuldverschreibungen unter Beibehaltung der bisherigen wertpapierrechtlichen Kennungen folgende Auswirkungen:

 

Anleihe 1 (ISIN DE000A1E8W96)

Bisheriger Nennbetrag pro Stück: EUR 911,98 Höhe der Teiltilgung pro Stück: EUR 22,70 Zukünftiger Nennbetrag pro Stück nach Teiltilgung: EUR 889,28

 

Anleihe 2 (ISIN DE000A1TNHG1)

Bisheriger Nennbetrag pro Stück: EUR 911,99 Höhe der Teiltilgung pro Stück: EUR 22,70 Zukünftiger Nennbetrag pro Stück nach Teiltilgung: EUR 889,29

 

Die Abweichung bezüglich der Ausschüttungsbeträge auf die Zinsforderungen beider Anleihen ist begründet in der höheren Zinsforderung der Anleihegläubiger der zweiten Anleihe gegenüber jener der Anleihegläubiger der ersten Anleihe. Die höheren Zinsforderungen resultieren wiederum aus dem höheren Zinssatz der zweiten Anleihe und der unterschiedlichen Zinstermine im Verhältnis zum Tag der Insolvenzeröffnung.

 

3. Insgesamt erwartete Insolvenzquote; Verfahrensabschluss

Zum derzeitigen Zeitpunkt kann weder eine abschließende Einschätzung über die insgesamt zu erwartende Insolvenzquote noch über den voraussichtlichen Abschluss des Insolvenzverfahrens abgegeben werden.

Die Verwertung des schuldnerischen Vermögens ist bereits weit vorangeschritten, dauert jedoch noch an.

 


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