18.09.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Rohrleitungsbauer Schwiercz GmbH blickt nach vorn

Kloster Lehnin: Insolvenzverfahren Schwiercz GmbH

Die Schwiercz GmbH ist erfolgreich saniert und wieder zukunftsfähig aufgestellt.


Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung am 12. September aufgehoben. Nach den intensiven Sanierungsarbeiten kann das Unternehmen somit wieder den Blick nach vorn richten.

„Ich freue mich, dass wir Schwiercz erfolgreich sanieren und wieder zukunftsfähig aufstellen konnten. Die wichtigsten Maßnahmen aus dem Insolvenzplan sind oder werden noch im laufenden Jahr umgesetzt“, zieht hww-Manager Michael Hofmann, der als CRO die Unternehmensleitung für die Dauer des Verfahrens ergänzt hatte und für Planung, Umsetzung und Steuerung der Sanierung verantwortlich war, positive Bilanz. „Ich bin sehr dankbar für die Unterstützung von Herrn Hofmann sowie unsere vertrauensvolle Zusammenarbeit und auch die Begleitung durch Sachwalter Joachim Voigt-Salus. Gemeinsam haben wir Schwiercz durch eine schwierige Zeit geführt. Dabei war die Sanierung im Rahmen einer Eigenverwaltung für uns der richtige Weg“, fasst Eckhard Schindelhauer, Geschäftsführer der Schwiercz GmbH, zusammen. Aber, betont Schindelhauer: „Jetzt ist es auch an der Zeit, das Verfahren hinter uns zu lassen und wieder nach vorne zu schauen.“

Die Schwiercz GmbH hatte Ende August 2016 ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt, nachdem aufgrund geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen der Markt für Biogasanlagen eingebrochen war. Das Unternehmen hatte am Standort Dessau-Roßlau im Wesentlichen Biogasanlagen hergestellt. Am zweiten Standort in Kloster Lehnin/OT Rietz bei Brandenburg an der Havel konzentrierte sich das Unternehmen auf den erdverlegten Rohrleitungsbau. Ziel des in Eigenverwaltung durchgeführten Verfahrens war es, neben einer leistungswirtschaftlichen Sanierung auch eine finanzwirtschaftliche Restrukturierung einzuleiten. Der Standort Dessau musste in diesem Zuge deutlich verkleinert werden.

„An dieser Stelle möchte ich unseren Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten für ihre Unterstützung danken. Sie haben in den vergangenen Monaten zu uns gestanden und uns auf diesem nicht immer leichten Weg begleitet“, hebt Schindelhauer abschließend hervor.


Anders als beim Regelinsolvenzverfahren bleibt die Geschäftsführung bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung im Amt und behält die unternehmerische Verantwortung („Eigenverwaltung“). Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt, sondern dem Unternehmen ein (vorläufiger) Sachwalter zur Seite gestellt, der die Sanierung begleitet und überwacht. Während des Sanierungsverfahrens wurde die Geschäftsführung von hww hermann wienberg wilhelm unterstützt. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau stellte dem Unternehmen Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus (www.voigtsalus.de) als Sachwalter zur Seite.


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